Elektrogeräte

Seit dem 15. August 2018 gelten die neuen Vorgaben zur Sammlung von Elektrogeräten nach dem Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG). Ab diesem Zeitpunkt gehören auch Möbel wie zum Beispiel elektrisch verstellbare Schreibtische, Smart-Textilien wie Blinkschuhe und Schränke mit integrierter Beleuchtung zum Elektroschrott. Zusätzlich muss noch zwischen Batterien und Akkus unterschieden und diese, wenn möglich, aus den Geräten entfernt werden. Im Wesentlichen ist die Unterscheidung zwischen Elektrogroßgeräten und Elektrokleingeräten für die richtige Entsorgung wichtig.

Elektrokleingeräte:

  • Elektrokleingeräte oder Kabel können ohne zusätzliche Gebühr an den Wertstoffhöfen, über Abgabemöglichkeiten an den qualifizierten Grünannahmestellen (GAS) und die im Stadtgebiet öffentlich zugänglichen Roten Tonnen entsorgt werden.
  • Bitte achten Sie darauf, dass alle Geräte ohne Batterien oder Akkus in die Tonnen gegeben werden. Dies verringert nicht nur die Brandgefahr, sondern ist auch gesetzlich verpflichtend. Diese können in allen Geschäften zurückgegeben werden, die Batterien und Akkus verkaufen, oder zu unseren Wertstoffhöfen gebracht werden.

Elektrogroßgeräte