Grüncontainer

Stationäre Grüncontainer

Unsere stationären Grüncontainer befinden sich auf den beiden Wertstoffhöfen als auch auf einigen Friedhöfen im Stadtgebiet: Hier kann ganzjährig eine Kofferraumladung Grünabfälle abgegeben werden. Die genauen Standorte unserer Grüncontainer sind auf dem Stadtplan aufgeführt. Größere Mengen Grünabfälle müssen über private Fachfirmen entsorgt werden. 

Mobile Grüncontainer

Die mobilen Grüncontainer sind ein vom 1. März bis 30. November kostenfrei nutzbares Angebot. An gesetzlichen Feiertagen fallen die Sammlungen leider aus.

Übersicht der mobilen Grüncontainerstandorte

OrtAnfahrtstagUhrzeit
Borsigallee / Fahrenheitstraße (Brüser Berg)Montag15:30-17:30
Villiper Allee / Am Kottenforst (Röttgen)Montag18:00-20:00
Arndtplatz - Villenviertel (Bad Godesberg)Dienstag15:30-17:30
Weißdornweg (Heiderhof)Dienstag18:00-20:00
Werdstraße - Hochwasserdamm (Schwarzrheindorf)Mittwoch15:30-17:30
Lindenstraße / Oberkasseler Str. (Ramersdorf)Mittwoch18:00-20:00
Meisenweg (Tannenbusch)Donnerstag15:30-17:30
Röttgener Str. / Buchholzstr. (Ippendorf)Donnerstag18:00-20:00
Rheinaustraße / Ringstr. (Beuel-Mitte)Freitag15:30-17:30
Langemarckstr. (Friedhof Oberkassel)Freitag18:00-20:00

 

Qualifizierte Grünannahmestellen (GAS)

Die qualifizierten Grünannahmestellen am Friedhof Ückesdorf (Friedhof Kottenforst, Am Götgesbach, 53125 Bonn), am Friedhof Bonn-Mehlem (Im Gries 45, 53179 Bonn) und im Gewerbegebiet Beuel (Broichstraße 113, 53227 Bonn) sind stationäre Annahmestellen. Sie stehen auf befestigten Flächen, auf denen mit Hilfe von sogenannten Legiosteinen Schüttboxen errichtet sind. Jede GAS wird jeweils personell betreut. Bürger*innen (private Haushalte) können hier ihr loses oder mit verrottbaren Schnüren gebündeltes Grüngut in haushaltsüblichen Mengen ganzjährig während der Öffnungszeiten ablegen. Mieter*innen, die keinen Zugang zu einer Biotonne an ihrem Wohnort haben, können in den hier aufgestellten Grünen Tonnen Bioabfälle abgeben. Zudem stehen an jeder GAS Presscontainer für Altpapier zur Verfügung, die die Komprimierung großer Kartonagen ermöglichen, sodass diese nicht von den Bürger*innen zerkleinert werden müssen.

Öffnungszeiten:

Montag bis Samstag: 10:30 bis 18:00 Uhr

Die qualifizierten Grünannahmestellen sind sonntags, Rosenmontag, Karsamstag, Heiligabend, Silvester, Neujahr und an allen gesetzlichen Feiertagen geschlossen.

Was gehört zu den Gartenabfällen?

  • kompostierbare pflanzliche (unbehandelte) Abfälle aus dem Garten, wie zum Beispiel:
  • Rasen- und Heckenschnitt
  • Äste
  • Sträucher
  • Pflanzen
  • Laub

Was gehört nicht zu den Gartenabfällen?

  • Bodenaushub (Erdreich)
  • behandeltes Holz (Bauholz, Gartenzäune, Eisenbahnschwellen etc.)
  • tote Tiere

Zu beachten gilt:

  • Wichtig ist, dass die Grünabfälle (z. B. Äste) eine Länge von 1 Meter und einen Durchmesser von 10 Zentimeter nicht überschreiten dürfen.
  • Bei einem Befall mit der Miniermotte oder dem Buchsbaumzünsler müssen befallene Gartenabfälle besonders behandelt werden. Damit sich der Schädling nicht weiter ausbreitet, dürfen die Reste der Pflanzen auf keinen Fall über die Grüncontainer oder den eigenen Komposthaufen entsorgt werden, da der Schädling dort weiterwandern kann und/oder überlebt.
  • Mit Miniermotte oder Buchsbaumzünsler befallene Pflanzenreste können über die Biotonne entsorgt werden. Sollten Sie keine Biotonne besitzen oder die Menge der befallenen Pflanzenreste das Behältervolumen überschreiten, können Sie den Grünschnitt gut verpackt in einem herkömmlichen Abfallbeutel mit der Aufschrift „Miniermotte“ oder „Buchsbaumzünsler“ bei den Wertstoffhöfen gebührenfrei anliefern. Bitte melden Sie sich diesbezüglich bei den Mitarbeitenden vor Ort. Sie können auch in einem gebührenpflichtigen Beistellsack der bonnorange AöR zur regulären Restabfallsammlung bereitgestellt werden.

Gebühren:

  • Keine zusätzlichen Gebühren (gebührenfrei) bei der Abgabe von Kofferraumladungen an den mobilen und stationären Grüncontainern,
  • Kleine Mengen: Keine zusätzlichen Gebühren für die Nutzung der Biotonne und der Grüncontainer,
  • Große Mengen: Kostenpflichtige Entsorgung über Fachfirmen.
  • Grundstückseigentümer*innen, die auf ihrem Grundstück organische Abfälle selbst kompostieren und nicht die Biotonne in Anspruch nehmen, erhalten auf Antrag eine Gebührenermäßigung nach Maßgabe des Gebührentarifes zur Gebührenordnung der Bundesstadt Bonn.

Zusätzliche Information:

  • Der Buchsbaumzünsler ist eine Falterart aus Asien, die sich hier in den letzten Jahren ausgebreitet hat. Vornehmlich werden Buchsbaumbestände geschädigt. Die Kastanienminiermotte ist ein Kleinschmetterling, der vor allem die weißblühende Rosskastanie befällt. Die Kompostierung der Bonner Bioabfälle gewährleistet durch die dort herrschenden Temperaturen, dass die Schädlinge sicher abgetötet werden. Um eine Verbreitung der Schädlinge zu verhindern, darf von der Miniermotte oder vom Buchsbaumzünsler befallenes Material nicht über die mobilen und stationären Grüncontainer entsorgt werden. Mit Buchsbaumzünsler oder Kastanienminiermotte befallene Pflanzenreste gehören auch nicht auf den eigenen Kompost im Garten, da hier die zur Abtötung der Schädlinge erforderlichen Temperaturen nicht sicher erreicht werden.
  • Die Grünabfälle werden von uns zu einer Kompostierungsanlage im Rhein-Sieg-Kreis gebracht. Durch die Aufbereitungs- und Verwertungsprozesse entstehen hochwertiger Dünger und Humus.