Stadtreinigung

Grundsätzlich sorgen wir von bonnorange für die Sauberkeit auf den Straßen und öffentlichen Plätzen. Grundstückseigentümer*innen sind in der Regel für die unmittelbar an ihre Grundstücke angrenzenden Gehwege zuständig. In einigen kleinen Straßen halten die Eigentümer*innen auch die Fahrbahn sauber (Reinigungsklasse A 0,5). In diesem Falle müssen sie keine Straßenreinigungsgebühr zahlen.

Was umfasst die Reinigungspflicht?

Gehweg und/oder Fahrbahn zu reinigen bedeutet, alle Verunreinigungen zu entfernen, die die Hygiene oder das Stadtbild beeinträchtigen oder eine Gefährdung des Verkehrs darstellen können. Bei Gehwegen umfasst das auch die Beseitigung von Unkraut und sonstigen Verunreinigungen. Laub muss schnellstmöglich beseitigt werden, wenn es eine Gefährdung des Verkehrs darstellt. In der Reinigungsklasse A 0,5 muss die Fahrbahn bis zur Straßenmitte gereinigt werden, wenn beide Straßenseiten bebaut sind. Ist nur auf einer Straßenseite ein*e reinigungspflichtiger*e Anlieger*in vorhanden, erstreckt sich die Reinigungspflicht auf die gesamte Straßenbreite. Gereinigt werden muss jeweils der Abschnitt entlang des eigenen Grundstückes. Grundsätzlich sollten die Grundstückseigentümer*innen bedarfsgerecht tätig werden. Sie müssen gemäß der Straßenreinigungssatzung entsprechend dem Grad der Verschmutzung und den Erfordernissen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Verschmutzungen unverzüglich nach Entstehen beseitigen.

Einige Regelfälle haben wir in einer übersichtlichen Tabelle für Sie zusammengestellt. Sollten Sie Fragen zur Straßenreinigung haben, können Sie sich gerne an unseren Kundenservice wenden.

Reinigungspflichten nach Fahrbahnnreinigungs-
gesetz und Satzung
FahrbahnenTrennstreifen
(Verkehrsinseln, Querungshilfen)
Verkehrsgrün
Begleitgrün, Baumscheiben)
Bushalte-stellen-buchtenBürgersteige/
Gehbahnen in 1,50 m Breite
Haltestellen auf Gehwegen
(224 StVO) und Mobilstationen
Radweg
(237 StVO)
Selbständige Gehwege
(239 StVO)
Gemeinsame Fuß-
und Radwege

(240 StVO)
Getrennter Fuß- und
Radweg

(241 StVO)
Befestigte Seitenstreifen
(Stand-, Park- und
Mehrzweckstreifen)
Parken auf Gehwegen
(315 StVO)
Parkbuchten
FahrbahnenRad- und GehwegeRuhender & parkender Verkehr
Beispiele/BeschilderungReinigungspflichten FahrbahnReinigungspflichten Fahrbahn mit TrennstreifenReinigungspflichten Fahrbahn mit VerkehrsgrünReinigungspflichten Fahrbahn mit BusbuchtReinigungspflichten Fahrbahn mit BürgersteigReinigungspflichten HaltestelleReinigungspflichten FahrradwegReinigungspflichten GehwegReinigungspflichten Gemeinsamer Fuß- und RadwegReinigungspflichten Getrennter Rad- und GehwegReinigungspflichten Fahrbahn mit SeitenstreifenReinigungspflichten an Fahrbahnen mit Parken halb auf GehwegenReinigungspflichten Fahrbahnen mit Parkbuchten
Zusätzliche Merkmale         Rad-
weg
Geh-
weg
Trennende
Markierung
Fahr-
bahn
Geh-
weg
baulich erhöht
Reinigungsklasse A 0,5Reinigungspflichten Grundstückseigentümer*inReinigungspflichten Grundstückseigentümer*inReinigungspflichten bonnorangeReinigungspflichten Grundstückseigentümer*inReinigungspflichten Grundstückseigentümer*in

Reinigungspflichten bonnorange*1

Reinigungspflichten Grundstückseigentümer*inReinigungspflichten Grundstückseigentümer*inReinigungspflichten Grundstückseigentümer*inReinigungspflichten Grundstückseigentümer*inReinigungspflichten Grundstückseigentümer*inReinigungspflichten Grundstückseigentümer*inReinigungspflichten Grundstückseigentümer*inReinigungspflichten Grundstückseigentümer*inReinigungspflichten Grundstückseigentümer*in
Reinigungsklassen
B 0,5 | B 1 | B 2 | B 3 | B 6
Reinigungspflichten bonnorangeReinigungspflichten bonnorangeReinigungspflichten bonnorangeReinigungspflichten bonnorangeReinigungspflichten Grundstückseigentümer*in

Reinigungspflichten bonnorange*1

Reinigungspflichten bonnorangeReinigungspflichten Grundstückseigentümer*inReinigungspflichten Grundstückseigentümer*inReinigungspflichten bonnorange

Reinigungspflichten Grundstückseigentümer*in*2

Reinigungspflichten bonnorangeReinigungspflichten bonnorangeReinigungspflichten Grundstückseigentümer*inReinigungspflichten bonnorange
Reinigungsklassen
D 4 | D 7 | D 13 | D 14
Reinigungspflichten bonnorangeReinigungspflichten bonnorangeReinigungspflichten bonnorangeReinigungspflichten bonnorangeReinigungspflichten bonnorange

Reinigungspflichten bonnorange*1

Reinigungspflichten bonnorangeReinigungspflichten bonnorangeReinigungspflichten bonnorangeReinigungspflichten bonnorangeReinigungspflichten bonnorangeReinigungspflichten bonnorangeReinigungspflichten bonnorangeReinigungspflichten bonnorangeReinigungspflichten bonnorange

Bemerkungen

*1 Seit 1. Mai 2022 obliegt unabhängig von der im Straßenverzeichnis festgelegten Reinigungsklasse die Reinigungsverpflichtung für Haltestellen auf Gehwegen und die von der Bundesstadt Bonn errichteten Mobilstationen der bonnorange AöR
*2 liegt der Radweg direkt am Grundstück, sodass dieser beim Verlassen des Grundstücks überquert werden muss, um auf den Gehweg zu gelangen, dann reinigt bonnorange Radweg und Gehweg

Zuständigkeiten

Reinigungspflichten bonnorangebonnorange
Reinigungspflichten Grundstückseigentümer*inGrundstückseigentümer*in

Gebühren

Die Straßenreinigungsgebühren richten unter anderem nach Verkehrswichtigkeit der Straße, Reinigungsintervall und Breite des an die Straße anliegenden Grundstücks (Angabe in sogenannten Frontmetern). Die Straßenreinigung unterliegt saisonal großen Schwankungen. So ist zum Beispiel in der Laubzeit ein deutlich höherer Aufwand zu bewältigen als im Frühjahr und Sommer. Im Winter wird die Reinigung gelegentlich zugunsten des zu leistenden Winterdienstes ausgesetzt. Dies wird in der Straßenreinigungssatzung und in der Gebührenkalkulation berücksichtigt. Für den geleisteten Winterdienst kommt die Stadt Bonn auf, somit fällt hierfür keine Gebühr an. Die Straßenreinigungsgebühren werden vom Kassen-und Steueramt erhoben.