Elektrogeräte Gewerbe
Die Elektrogerätentsorgung wird im gewerblichen Bereich stärker reguliert, als zum Beispiel für privaten Haushalte. Im Elektrogesetz (ElektroG) wird im Wesentlichen zwischen:
- Elektrogerätsammlung im Handel
- Elektroaltgeräte aus Gewerbebetrieben
unterschieden. Wie Ihnen als Gewerbebetrieb bekannt ist, bestehen seit dem 24.07.2016 neue Rücknahmepflichten von Elektro-Altgeräten für den Handel.
Bei einer Verkaufsfläche von:
- größer als 400 Quadratmeter, besteht die Verpflichtung, Elektrokleingeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen von privaten Haushalten entgegenzunehmen. Diese Regelung gilt auch, wenn das Elektrogerät nicht bei dem betroffenen Händler erworben wurde. Das bedeutet, dass auch ohne Erwerb eines Neugeräts, der Kunde das Elektrokleingerät kostenfrei zurückgeben kann. Bei Elektrogroßgeräten ist dies anders, dort ist eine Annahme von einem Elektrogroßgerät verpflichtend, wenn ein neues Gerät bei dem betroffenen Händler erworben wurde. Dies betrifft auch den Onlinehandel.
- unter 400 Quadratmeter, kann der Händler die Elektroaltgeräte freiwillig entgegennehmen. Dies muss allerdings kostenfrei erfolgen.
Elektroaltgeräte aus dem Kleingewerbe, die einer haushaltsüblichen Menge entsprechen, können wie die privaten Haushalte, die Geräte kostenfrei an unseren Wertstoffhöfen abgeben. Hier muss allerdings darauf geachtet werden, dass die haushaltsüblichen Mengen nicht überschritten werden.
Händler aus dem Bonner Stadtgebiet, die laut Elektrogesetz verpflichtet sind, kostenfrei Elektroaltgeräte für Kunden entgegen zu nehmen, können diese nach telefonischer Voranmeldung an den Wertstoffhöfen anliefern.
Bitte beachten Sie folgende auf die beiden Wertstoffhöfe bezogenen Regeln der Annahme von Elektrogeräten aus privaten Haushalten, die für Händler gelten:
- Anlieferungen größerer Mengen müssen vorher angemeldet werden, damit entsprechende Containerkapazitäten vorgehalten werden können.
Wertstoffhof Am Dickobskreuz:
(Auf dem Gelände der Müllverwertungsanlage Bonn, Immenburgstraße 22, Einfahrt über die Straße Am Dickobskreuz, Tor 2, 53121 Bonn)
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8 bis 17 Uhr, Samstag geschlossen
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Wertstoffhof Südstraße:
Weststraße 11, Einfahrt über die Südstraße, 53175 Bonn
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8 bis 17 Uhr, Samstag 8 bis 12 Uhr
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- Der Händler muss den Vordruck: in dem er erklärt, dass die Geräte aus Privathaushalten stammen und die Stückzahl der Geräte, ausgefüllt vorzeigen. Eine Angabe der einzelnen Adressen ist nicht erforderlich.
- Kopien der Belege werden bei der bonnorange AöR abgelegt.