Wertstoffhöfe
Wir betreiben in Bonn zwei Wertstoffhöfe, die Ihnen auch als Sammelstellen für gefährliche Abfälle und brennbare Abfälle (Sperrmüll, Hausmüll, Renovierungsabfälle) zur Verfügung stehen. Die Sammelstellen sind für die Anlieferung haushaltsüblicher Mengen ausgelegt und können grundsätzlich nur mit einem Pkw, maximal mit Anhänger angefahren werden. Das Angebot gilt ausschließlich für den im Bonner Stadtgebiet anfallenden Abfall. Als Nachweis der Herkunft bitten wir Sie ein geeignetes Dokument (Personalausweis, Mietvertrag, Arbeitsauftrag oder ähnliches) bereit zu halten.
Grundsätzlich wird unterschieden zwischen:
- Abfällen aus Privathaushalten
- Abfällen aus dem Kleingewerbe
- Abfällen aus Gewerbebetrieben
Abfälle ohne zusätzliche Gebühr:
- Grün- und Gartenabfälle (Äste bis ein 1 Meter Länge und max. 10 Zentimeter Durchmesser)
- Metalle
- Papier und Kartonagen
- Elektroaltgeräte (Elektrogroßgeräte ab fünf Stück bitte telefonisch anmelden, zum Beispiel: Kühlschränke, Herde, Waschmaschinen, Fernsehgeräte, Musikanlagen, Staubsauger, Computer, Elektrokleingeräte)
- CDs
- Naturkorken
- Tintenpatronen aus Tintenstrahldruckern aller Hersteller
- Tonerkartuschen, Trommeleinheiten, Fixiereinheiten, Resttonbehälter aus Laserdruckern aller Hersteller
- Bioabfall (Mieter*innen, die keinen Zugang zu einer Biotonne an ihrem Wohnort haben, können in den hier aufgestellten Grünen Tonnen Bioabfälle abgeben)
- Gefährliche Abfälle (Farben, Lacke, Pflanzenschutzmittel, Chemikalien, Spraydosen etc.) maximal 30 Kilogramm pro Einzelanlieferung. Gewerbe gebührenpflichtig: Bitte an die Ladungssicherung und Richtlinien zum Gefahrguttransport denken!
Gebührenpflichtige Abfälle:
- Reiner Bauschutt (zum Beispiel: Fliesen, Mörtel, Ziegelsteine) bis zwei Kubikmeter
- Brennbare Renovierungsabfälle (Tapetenreste, Fußbodenleisten aus Holz usw.)
- Sperrmüll
- Hausmüll
Gebühren:
- 500 Liter: 12,50 Euro
- 1.000 Liter (ein Kubikmeter): 25 Euro
- 1.500 Liter: 37,50 Euro
- Maximal 2.000 Liter (zwei Kubikmeter): 50 Euro
Annahme von gefährlichen Abfällen aus Gewerbebetrieben
Gefährliche Abfälle aus Gewerbebetrieben mit einem jährlichen Gesamtaufkommen von maximal 2.000 Kilogramm gefährlicher Abfälle können die Wertstoffhöfe – nach telefonischer Voranmeldung – gegen Abfallentsorgungsgebühr nutzen. Eine Einzelanlieferung gefährlicher Abfälle darf 30 Kilogramm nicht überschreiten. Bitte an die Ladungssicherung denken!
Adressen und Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe:
Wertstoffhof Am Dickobskreuz:
(Auf dem Gelände der Müllverwertungsanlage Bonn, Immenburgstraße 22, Einfahrt über die Straße Am Dickobskreuz, Tor 2, 53121 Bonn)
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8 bis 17 Uhr, Samstag geschlossen
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Wertstoffhof Südstraße:
Weststraße 11, Einfahrt über die Südstraße, 53175 Bonn
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8 bis 17 Uhr, Samstag 8 bis 12 Uhr
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An unseren Wertstoffhöfen ist nur Barzahlung möglich.
Bitte beachten Sie, dass die Wertstoffhöfe sonntags, Rosenmontag, Karsamstag, Heiligabend, Silvester, Neujahr und an allen gesetzlichen Feiertagen geschlossen sind. Weiberfastnacht ist von 8 bis 12 Uhr geöffnet. In unserem Faltblatt „Wertstoffhöfe“ haben wir wichtige Informationen für Sie zusammengefasst. Weitere Informationen zu unseren Wertstoffhöfen erhalten Sie telefonisch bei unserem Kundenservice unter 0228 - 555 27 20.
Abladegenehmigung:
Für die Abgabe größerer Mengen brennbarer Baustellenabfälle, Haus- oder Sperrmüll ist eine Abladegenehmigung erforderlich. Als größere Menge gelten Mengen, die nicht mehr im normalen Kofferraum eines Personenkraftwagens (Pkws) oder mit einem Anhänger transportiert werden können.
Und so erhalten Sie eine Abladegenehmigung:
Die Abladegenehmigung erhalten Sie aufgrund der Corona-Schutzmaßnahmen nur noch per E-Mail. Bitte nennen Sie uns in einer E-Mail die Abfälle und die Kontaktdaten des Anliefernden/Abfallerzeugenden.
Weitere Kontaktmöglichkeiten:
Telefon: 0228 - 555 272 53 66 oder 0228 - 555 272 32 69
Bürozeiten:
Montag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr
Freitag 8 bis 13 Uhr
Folgende Unterlagen (Papiere) müssen Sie vorweisen können:
Privatkunden: Personalausweis und Fahrzeugpapiere. Werden Reisepass und Fahrzeugpapiere vorgelegt, ist zusätzlich eine Meldebescheinigung notwendig.
Gewerbebetriebe: Gewerbeanmeldung und Fahrzeugpapiere.
Adresse zum Abladen von Abfällen mit Abladegenehmigung
Müllverwertungsanlage Bonn
Immenburgstraße 22
53121 Bonn
Einfahrt über die Straße: Am Dickobskreuz, Tor 1
Öffnungszeiten für das Abladen von Abfällen mit Abladegenehmigung:
Die Öffnungszeiten finden Sie auf der Webseite der Stadtwerke. Achtung: Derzeit gelten geänderte Öffnungszeiten, bitte informieren Sie sich direkt über die Homepage der SWB-Verwertung.
Gebühren:
Die Höhe des Entsorgungspreises wird durch Auswiegen der Abfälle ermittelt. Sie richtet sich nach dem derzeit gültigen Tarif der Gebührenordnung.
Anlieferung größerer Mengen als Pkw-Kofferraum mit Abladegenehmigung:
- Anlieferung bis 200 kg pauschal: 24,91 €
- Anlieferung über 200 kg (t-Bruchteile werden in 10 kg-Schritten berücksichtigt): 166,08 € / je 1.000 kg (das entspricht 16,61 € / je 100 kg): weitere Informationen: Gebührenordnung
Weitere Informationen zur Müllverwertungsanlage finden Sie bei der SWB-Verwertung.