Erklärung zur Barrierefreiheit

Die bonnorange AöR ist bemüht, ihre Websites sowie ihre mobile Anwendung im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.bonnorange.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die oben genannten Websites sowie die mobile Anwendung sind wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 2 BITV NRW vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Die HTML-Struktur Elemente für Überschriften können aufgrund des Website-Designs nicht durchgängig hierarchisch korrekt angelegt werden, was zu Problemen beim Vorlesen mit Softwareprodukten führen kann.
  • Der klickbare Button (Lupe) der Suche kann nicht aussagekräftig benannt werden.
  • Nicht alle Ankertexte von Verlinkungen sind ausreichend oder korrekt bezeichnet. Diese werden sukzessive überprüft und entsprechend barrierefrei gestaltet.
  • Wir sind bemüht, alle Formulare barrierefrei zu gestalten. Für die Formulare „Tonnenbestellung“ und „Defekte / verschwundene Abfallgefäße“ können keine Hilfen für das Dropdown-Menü bei der Tonnenauswahl angelegt werden. Die extern über iFrame eingebundenen Formulare „Abfuhrtermine“, „Erinnerung Abfuhrtermine“, „Elektrogroßgeräte“ und „Flexibler Sperrmülltermin“ sind noch nicht vollständig barrierefrei und werden sukzessive angepasst.
  • Für die eingebundenen YouTube-Videos sind noch keine textlichen Alternativen vorhanden. Wir arbeiten daran, diese barrierefrei zu gestalten. 
  • Die über www.bonn.de eingebetteten Online-Karten sind nicht barrierefrei. Sofern es sich um die Visualisierung von Kontaktanschriften handelt, wird neben der Karte immer auch die Adresse zusätzlich angeboten. Die Stadt Bonn ist bemüht, die kartographischen Inhalte soweit wie möglich barrierefrei zu gestalten. Online-Karten und Kartendienste müssen nicht barrierefrei sein, sofern bei Karten für Navigationszwecke wesentliche Informationen in einer barrierefrei zugänglichen Weise digital bereitgestellt werden
  • Inhalte von Dritten, die von uns weder finanziert, noch entwickelt werden, noch unserer Kontrolle unterliegen, müssen nicht barrierefrei sein.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 14. Februar 2022 erstellt.

Die Bewertung beruht auf einer Selbsteinschätzung und mit Unterstützung von Software-Werkzeugen zur Prüfung auf Barrierefreiheit gemäß Art. 3 Abs. 1 lit. a des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018.

Die Erklärung wurde zuletzt am 14. Februar 2022 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Die Barrierefreiheit ist Bestandteil des gegenwärtigen Entwicklungsprozesses. Wir arbeiten stetig daran, die noch vorhandenen Barrieren zu beheben. Haben Sie weitere Barrieren auf unserer Seite entdeckt oder Fragen zur Barrierefreiheit? Dann kontaktieren Sie die Unternehmenskommunikation der bonnorange AöR über das dafür bereitgestellte elektronische Kontaktformular zum Melden einer Barriere.

Durchsetzungsverfahren

Sie haben die Möglichkeit, elektronisch Kontakt mit der Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen aufzunehmen, um Hilfe zu erhalten, die Rechte auf Barrierefreiheit durchzusetzen.

Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten: https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik.