Satzung/Gebühren Stadtreinigung

Straßenreinigung/Winterdienst

Aus unserer Unternehmenssatzung geht hervor, dass uns als alleinverantwortlichem Aufgabenträger unter anderem die Pflichten zur Straßenreinigung der Bundesstadt Bonn aus dem Straßenreinigungsgesetz von Nordrhein-Westfalen übertragen wurden.

Die Satzung der bonnorange AöR über die Straßenreinigung in der Bundesstadt Bonn regelt den Umfang der von uns betriebenen Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze innerhalb der geschlossenen Ortslagen, die Übertragung der Reinigungspflicht auf die Grundstückseigentümer*innen, den Winterdienst bestehend aus Schneeräumen sowie dem Bestreuen an den gefährlichen Stellen der verkehrswichtigen Straßen bei Schnee- und Eisglätte und die Winterwartung der Gehwege durch die Grundstückseigentümer*innen.

Im Straßenverzeichnis werden die gewidmeten Straßen der Bundesstadt Bonn den Reinigungsklassen zugeordnet, woraus sich gemäß der Straßenreinigungssatzung das Reinigungsintervall und der Umfang der Pflichten der Grundstückseigentümer*innen ergibt.

Die Bundesstadt Bonn erhebt für die von der bonnorange AöR durchgeführte Reinigung der öffentlichen Straßen in Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben Gebühren (Gebührenhoheit) auf Grundlage der Gebührenordnung. Die Gebührenordnung über die Straßenreinigung in der Bundesstadt Bonn kann auf der Internetseite der Stadt eingesehen werden.