Elektrokleingeräte

Elektrokleingeräte können ohne zusätzliche Gebühr an den Wertstoffhöfen, über Abgabemöglichkeiten an den qualifizierten Grünannahmestellen (GAS) und über die im Stadtgebiet öffentlich zugänglichen Roten Tonnen entsorgt werden.

Was gehört dazu?

  • Unter Elektrokleingeräte werden Geräte, deren längste Kantenlänge bis 50 Zentimeter (weniger als 50 Zentimeter) beträgt, zusammengefasst.
  • Kabel (Verlängerungskabel)

Bitte beachten Sie:

  • Batterien und Akkus, die nicht fest im Gerät verbaut sind, bitte vor der Entsorgung unbedingt entfernen! Dies verringert nicht nur die Brandgefahr, sondern ist auch gesetzlich verpflichtend. Diese können in allen Geschäften zurückgegeben werden, die Batterien und Akkus verkaufen, oder aber zu unseren Wertstoffhöfen gebracht werden.