Elektrokleingeräte
Elektrokleingeräte können ohne zusätzliche Gebühr an den Wertstoffhöfen, über Abgabemöglichkeiten an den qualifizierten Grünannahmestellen (GAS) und über die im Stadtgebiet öffentlich zugänglichen Roten Tonnen entsorgt werden.
Auch der Handel ist unter gewissen Voraussetzungen zur kostenlosen Rücknahme verpflichtet: Kleine Elektrogeräte mit maximal 25 Zentimeter Kantenlänge (z.B. Smartphones, Toaster oder E-Zigaretten) können kostenlos an vielen Stellen abgegeben werden, ohne dass ein neues Gerät gekauft werden muss. Zur Rücknahme von Elektrokleingeräten sind Händler mit einer Verkaufsfläche für Elektrogeräte von mind. 400 Quadratmetern sowie Händler von Lebensmitteln (z. B. Lebensmitteldiscounter, Supermärkte und Drogerien) mit einer Verkaufsfläche von mind. 800 Quadratmetern, die mehrmals im Jahr Elektrogeräte anbieten, verpflichtet. Diese Regelung gilt auch, wenn das Elektrogerät nicht bei dem betroffenen Händler erworben wurde. Die Rücknahmepflicht gilt sowohl für den stationären Handel als auch für Online- und Versandhandel.
Was gehört dazu?
- Unter Elektrokleingeräte werden Geräte, deren längste Kantenlänge bis 50 Zentimeter (weniger als 50 Zentimeter) beträgt, zusammengefasst.
- Kabel (Verlängerungskabel)
Bitte beachten Sie:
- Batterien und Akkus, die nicht fest im Gerät verbaut sind, bitte vor der Entsorgung unbedingt entfernen! Dies verringert nicht nur die Brandgefahr, sondern ist auch gesetzlich verpflichtend. Diese können in allen Geschäften zurückgegeben werden, die Batterien und Akkus verkaufen, oder aber zu unseren Wertstoffhöfen gebracht werden.