Wohin mit Tisch, Stuhl, Sessel und Co.?

Seit dem 01. Januar 2022 bieten wir Ihnen in Bonn einen verbesserten Sperrmüll-Service: Zu drei festen Terminen und einer flexiblen Sperrmüllabholung werden defekte und nicht mehr brauchbare Möbelstücke und andere sperrige Einrichtungsgegenstände direkt am Straßenrand, ohne zusätzliche Gebühr, abgeholt. 

Für jedes Objekt steht jährlich ein flexibler, kostenfreier Termin zur Sperrmüllabholung zur Verfügung. Der flexible Termin kann von Grundstückseigentümer*innen und Verwaltungen des Hausobjektes angemeldet werden. Nutzen Sie bequem unser Online-Formular oder wenden Sie sich an unseren Kundenservice unter 0228 - 555 27 20. Als Mieter*in wenden Sie sich bitte an Ihre Hausverwaltung.

Nachhaltigkeit

Bevor Sie Ihre Einrichtungsgegenstände zur Sperrmüllabholung bereitstellen, prüfen Sie, ob diese noch weiterverwendet werden können. Wir helfen Ihnen mit Tipps zur Nachhaltigkeit unter ReUse und haben in den Faltblättern „Gesucht und gefunden“ sowie „Sperrmüll“ wichtige Informationen für Sie zusammengefasst. Tausch- und Verschenkbörsen, Flohmärkte, An- und Verkaufsportale, Repair Cafés tragen erheblich zur Abfallvermeidung bei: Denn je länger ein Gegenstand genutzt wird, desto weniger Energie und Rohstoffe müssen für neue Produkte verbraucht werden und desto kleiner werden die Müllberge.

Eine weitere Möglichkeit ist unser nicht-kommerzieller Tausch- und Verschenkmarkt. Jeder kann hier privat aktiv werden. Sie können Ihre Angebote und Gesuche für Dinge, die getauscht oder verschenkt werden sollen, zeitunabhängig, unkompliziert und kostenlos selbst eintragen und löschen.

So einfach geht’s mit dem Sperrmüll:

Wir haben übersichtlich für Sie zusammengestellt, was zum Sperrmüll dazu gehört, und was nicht dazu gehört. Die Gegenstände sind am Abfuhrtag bis spätestens 7 Uhr am Gehwegrand so aufzustellen, dass niemand über das unvermeidbare Maß hinaus dadurch belästigt, behindert oder gefährdet wird.

Der Termin passt nicht?

Als Bonner Bürger*in können Sie Sperrmüll gegen Gebühr auch selbst an den Wertstoffhöfen anliefern oder eine Abladegenehmigung für die Müllverwertungsanlage von uns bekommen.

Bitte beachten Sie, dass nur Grundstückseigentümer*innen und Hausverwaltungen unter Angabe von Name, Straße, Hausnummer und Aktenzeichen (steht im Grundbesitzabgabenbescheid) eine flexible Abholung pro Jahr ohne zusätzliche Gebühren beauftragen können.