Alle Gegenstände, die von ihrer Größe her in die Restabfalltonne passen oder zum Recycling gehören, wie Pappkartons und Verpackungen,
Elektrogeräte
Holzpaletten aus dem gewerblichen Bereich
behandelte Außenhölzer (behandelte Hölzer aus dem Außenbereich), wie zum Beispiel:
Zäune
Fußbodenbeläge Holz Terrassen/Balkon
Gartenhäuser
Gartenmöbel
Palisadenhölzer
Sichtschutzwände
Bahnschwellen
Brandholz
Abfälle aus Umbau- und Renovierungsarbeiten, wie zum Beispiel:
Steine, Bauschutt, Fenster, Haustüren, Bauhölzer, Fachwerk, Dachsparren, Wasch- und Toilettenbecken. Diese zählen zu den Baustellenabfällen.
Gefährliche Abfälle (Sondermüll) wie
Lacke, Farben, entzündliche Stoffe. Diese Abfälle sind bei den Wertstoffhöfen abzugeben.
Nachtspeicheröfen und andere Gegenstände, bei denen Asbest verarbeitet wurde (zum Beispiel Welleternit): Sie müssen von Spezialfirmen ausgebaut und entsorgt werden.
Auto- und Motorradteile (Fahrzeugverwerter)
Sitzsack / Sitzkissen: diese sind fast immer mit Styroporkügelchen gefüllt, können in der Presse platzen und das Füllmaterial wird verteilt. Sitzsäcke können kostenfrei an den Wertstoffhöfen abgegeben werden.