Was gehört zum Sperrmüll?

  • alle beweglichen Einrichtungsgegenstände, die zu sperrig für die Restabfalltonne sind und im Einzelfall ein Gewicht von 70 Kilogramm nicht überschreiten und nicht länger als 2 Meter sind; das sind vor allem Möbel, wie
  • Stühle und Tische
  • zerlegte Schränke
  • Kommoden
  • Matratzen
  • Lattenroste
  • Bettgestelle
  • nicht mit Holzschutzmittel behandelte Gartenmöbel
  • Regale
  • Teppiche und Teppichboden, bitte gerollt oder gefaltet zur Abholung bereitstellen (bis 50 Quadratmeter)
  • Hölzer aus dem Innenbereich, wie Türblätter ohne Glas, Paneelen oder Dielen, Parkett und Laminat (gebündelt, ohne Nägel)
  • Holzpaletten aus privaten Haushalten
  • ausgediente leere Wäschekörbe und leere Koffer
  • und sonstige sperrige Haushaltsgegenstände
  • Gartenmöbel aus Kunststoff oder Metall
  • Blumenkästen aus Kunststoff oder Metall
  • Kindersitze
  • Tretroller, Gokarts, sperriges Kinderspielzeug (ohne Elektronik)
  • Kinderhäuschen- oder Schaukeln
  • Kästen und Truhen bitte ohne Inhalt bereitstellen, denn Kleinkram gehört nicht zum Sperrmüll, wird nicht mitgenommen und sorgt so am Tag der Abfuhr nur für ein unschönes Straßenbild.