alle beweglichen Einrichtungsgegenstände, die zu sperrig für die Restabfalltonne sind und im Einzelfall ein Gewicht von 70 Kilogramm nicht überschreiten und nicht länger als 2 Meter sind; das sind vor allem Möbel, wie
Stühle und Tische
zerlegte Schränke
Kommoden
Matratzen
Lattenroste
Bettgestelle
nicht mit Holzschutzmittel behandelte Gartenmöbel
Regale
Teppiche und Teppichboden, bitte gerollt oder gefaltet zur Abholung bereitstellen (bis 50 Quadratmeter)
Hölzer aus dem Innenbereich, wie Türblätter ohne Glas, Paneelen oder Dielen, Parkett und Laminat (gebündelt, ohne Nägel)
Kästen und Truhen bitte ohne Inhalt bereitstellen, denn Kleinkram gehört nicht zum Sperrmüll, wird nicht mitgenommen und sorgt so am Tag der Abfuhr nur für ein unschönes Straßenbild.