Abfall ABC

Heizkörper

Dazu gehören:

  • Heizkörper von Zentralheizungen,
  • Kohleöfen (bis max. 70 Kilogramm),
  • Ölhaltige Radiatoren.

Dazu gehören nicht:

  • Asbesthaltige Nachtstromspeicheröfen.

Gebühren:

Keine zusätzliche Gebühr (gebührenfrei) für Heizkörper aus privaten Haushalten, die über die bonnorange AöR entsorgt werden.

Entsorgung:

  • Heizkörper von Zentralheizungen: Schrotthandel, kleine Stückzahlen (Pkw-Kofferraumladung) können auch an einer der Wertstoffhöfe der bonnorange AöR in den Schrottcontainer gelegt werden.
  • Kohleöfen (bis max. 70 Kilogramm) können zum Sperrmüll gestellt werden.
  • Ölhaltige Radiatoren werden als Elektrogroßgeräte entsorgt.
  • Asbesthaltige Nachtstromspeicheröfen dürfen wegen der von ihnen ausgehenden Gesundheitsgefährdung nur von Fachfirmen abgebaut werden. Hierfür fallen Kosten an.

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