Abfall ABC
Heizkörper
Dazu gehören:
- Heizkörper von Zentralheizungen,
- Kohleöfen (bis max. 70 Kilogramm),
- Ölhaltige Radiatoren.
Dazu gehören nicht:
- Asbesthaltige Nachtstromspeicheröfen.
Gebühren:
Keine zusätzliche Gebühr (gebührenfrei) für Heizkörper aus privaten Haushalten, die über die bonnorange AöR entsorgt werden.
Entsorgung:
- Heizkörper von Zentralheizungen: Schrotthandel, kleine Stückzahlen (Pkw-Kofferraumladung) können auch an einer der Wertstoffhöfe der bonnorange AöR in den Schrottcontainer gelegt werden.
- Kohleöfen (bis max. 70 Kilogramm) können zum Sperrmüll gestellt werden.
- Ölhaltige Radiatoren werden als Elektrogroßgeräte entsorgt.
- Asbesthaltige Nachtstromspeicheröfen dürfen wegen der von ihnen ausgehenden Gesundheitsgefährdung nur von Fachfirmen abgebaut werden. Hierfür fallen Kosten an.