Abfall ABC

Nachtstromspeicheröfen

Ältere Modelle (vor Baujahr 1978 vereinzelt auch bis 1984) enthalten das stark gesundheitsgefährdende Asbest. Außerdem enthalten viele dieser Öfen mit giftigem Chrom-VI belastete Speichersteine (bis Baujahr 1989). Aber auch PCB-haltige Bauteile, Mineralfasern etc. können als gefährliche Bestandteile enthalten sein. Bauen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse auf keinen Fall solche Geräte selbst auseinander. Das Zerlegen und Ausbauen von asbesthaltigen Nachtstromspeicheröfen darf nur von Fachbetrieben des Elektrohandwerks, die einen besonderen Sachkundenachweis gemäß TRGS 519 haben, vorgenommen werden.

Dazu gehören:

  • Nachtstromspeicherheizgeräte (auch Nachtstromspeicheröfen genannt) mit und ohne Asbest.

Dazu gehören nicht:

  • Heizkörper aus gas- oder ölbetriebenen Heizanlagen.

Entsorgung:

Nachtspeichergeräte aus privaten Haushalten können ordnungsgemäß ausgebaut (Fachbetriebe mit Sachkundenachweis TRGS 519) und verpackt (reißfeste, transparente Folie), nach vorheriger telefonischer Anmeldung beim Bürgertelefon, ohne zusätzliche Kosten, an den Wertstoffhöfen der bonnorange AöR angeliefert werden.

Zusätzliche Informationen:

Für den Transport müssen die Nachtspeichergeräte in reißfeste, transparente Folie eingepackt werden. Sind die Geräte nicht ordnungsgemäß verpackt, kann bonnorange AöR das Gerät auf Kosten des Anliefernden verpacken oder das Gerät muss vom Abfallbesitzer über eine Fachfirma entsorgt werden.

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