Abfall ABC

Elektrogroßgeräte

Allgemein sind Elektrogroßgeräte solche, deren größte Kantenlänge 50 cm und mehr beträgt.

Dazu gehören:

Haushaltsübliche Elektrogroßgeräte (ohne Batterien und Akkus), wie:

  • Waschmaschinen,
  • Trockner,
  • Schleudern,
  • Spülmaschinen,
  • Kühlschränke,
  • Herde,
  • große Küchen- und Heimwerkergeräte,
  • Heimtrainer,
  • elektrische Radiatoren,
  • Staubsauger (größte Kantenlänge ab 50 Zentimetern),
  • Großgeräte aus der nicht gewerblichen (privaten) Gartenpflege,
  • Fernseher und Computermonitore,
  • große Geräte aus der Informations-, Büro-, Kommunikations- und Unterhaltungstechnik (zum Beispiel: Computer, Drucker, Schreibmaschinen, HiFi-Geräte, Videorekorder),
  • Möbelstücke mit fest eingebauter Elektronik (zum Beispiel elektrisch betriebene Fernsehsessel).

Nicht dazu gehören:

  • Gewerbespezifische Geräte wie Kühltheken aus Gaststätten oder Großkopierer (beispielsweise aus dem Kopiershop),
  • ausgeschlachtete Geräte,
  • Geräteteile.

Gebühren:

Keine zusätzlichen Gebühren (gebührenfrei)

Entsorgungsweg:

Wichtig: Batterien und Akkus, die nicht fest im Gerät verbaut sind, bitte vor der Entsorgung unbedingt entfernen! Ausgeschlachtete Geräte und Geräteteile werden nicht angenommen. Besonderer Hinweis: Auf Speichermedien enthaltene Daten sind in Eigenverantwortung vor der Abgabe des Gerätes (zum Beispiel PC, Tablet) zu löschen.

1. Holsystem:

Großgeräte (ohne Batterien und Akkus) aus privaten Haushalten werden nach Anmeldung ohne zusätzliche Gebühren bei den Bonner Haushalten abgeholt. Die Geräte sind am Abholtag bis 7 Uhr am Rand der öffentlichen Verkehrsfläche bereitzustellen.

2. Bringsystem

Abgabe von Elektrogroßgeräten aus Bonner Haushalten und Kleingewerbebetrieben
Eine Abgabe von Elektrogeräten (ohne Batterien und Akkus) aus Bonner Haushalten und Kleingewerbebetrieben ist an den Wertstoffhöfen möglich; Abgabe von fünf Großgeräten bitte nach telefonischer Voranmeldung (Telefonnummer siehe Wertstoffhöfe). Nachtstromspeicheröfen müssen generell telefonisch angemeldet werden.

Abgabe von Elektrogeräten aus Haushalten durch Händler
Auch Bonner Händler, die Altgeräte aus Haushalten beim Verkauf eines Gerätes zurücknehmen, können die Wertstoffhöfe nach telefonischer Voranmeldung nutzen (Telefonnummer siehe Wertstoffhöfe). Bitte beachten Sie die Informationen speziell für Händler.

3. Abgabe von Elektrogeräten an den Handel

Seit dem 1. Januar 2022 sollen Verbraucher*innen ihre Altgeräte komplett kostenfrei an den Händler zurückgeben bzw. zurücksenden können, bei dem sie sich ein neues Elektrogroßgerät gekauft haben. Das betrifft auch den Online-Handel, wenn alle Verkaufs-, Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte in Summe 400 Quadratmeter groß sind (beschränkt auf Altgeräte der Gruppen 1, 2 und 4). Aber auch Lebensmittelmärkte mit einer Verkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern müssen Altgeräte kostenfrei von Verbraucher*innen zurücknehmen, wenn sie mehrmals im Kalenderjahr Elektro- und Elektronikgeräte im Angebot haben. Die Rücknahme regelt das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG).

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