Abfall ABC
Laub
Dazu gehört:
- Laub ohne Verunreinigungen,
- Laub mit Verunreinigungen (zum Beispiel Zigarettenkippen, Verpackungen, Kaugummi etc.).
Aufgaben der Anlieger:
Laub fällt nicht nur im eigenen Garten an. Auch die Laubbeseitigung auf den Gehwegen gehört zu den Aufgaben der Anlieger, deren Grundstücke an die Gehwege angrenzen. Verbindungswege müssen ebenfalls von den Anliegern gereinigt werden, sofern die Grundstücke über die zu reinigenden Wege erschlossen sind. Nicht erlaubt ist das Kehren des Laubes in die Rinnsteine, auf Straßen oder auf städtische Beete. In vielen Anliegerstraßen wurde die Reinigungspflicht komplett von der Stadt auf die Anlieger übertragen. Die jeweilige Reinigungsstufe der Straße entnehmen Sie bitte dem Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungssatzung und der Straßenreinigungssatzung.
Gebühren:
- Laub ohne Verunreinigungen: Komposthaufen, Entsorgung über die Biotonne und Grüncontainer, qualifizierte Grünannahmestellen, Wertstoffhöfe: Keine zusätzlichen Gebühren.
- Laub mit Verunreinigungen: Gebühr Restmülltonne gemäß Gebührenordnung der Stadt Bonn.
Entsorgung:
- Das Laub muss vom reinigungspflichtigen Straßenanlieger selbst ordnungsgemäß entsorgt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Laub von städtischen oder privaten Bäumen handelt.
- Laub ohne Verunreinigungen kann entweder selber kompostiert, zu den Grüncontainern, qualifizierten Grünannahmestellen und Wertstoffhöfen gebracht oder über die Biotonne entsorgt werden. Über die Abfuhrtermine erfahren Sie die Abfuhrtage der Biotonnen und den Standort des mobilen Grüncontainers in Ihrer Nähe.
- Laub mit Verunreinigungen muss über die Restmülltonne oder als am Wertstoffhof entsorgt werden.
- Mit Miniermotte oder Buchsbaumzünsler befallene Pflanzenreste können über die Biotonne entsorgt werden. Sollten Sie keine Biotonne besitzen oder die Menge der befallenen Pflanzenreste das Behältervolumen überschreiten, können Sie den Grünschnitt gut verpackt in einem herkömmlichen Abfallbeutel mit der Aufschrift „Miniermotte“ oder „Buchsbaumzünsler“ bei den Wertstoffhöfen gebührenfrei anliefern. Bitte melden Sie sich diesbezüglich bei den Mitarbeitenden vor Ort. Sie können auch in einem gebührenpflichtigen Beistellsackder bonnorange AöR zur regulären Restabfallsammlung bereitgestellt werden.
Zusätzliche Informationen:
Der Buchsbaumzünsler ist eine Falterart aus Asien, die sich hier in den letzten Jahren ausgebreitet hat. Vornehmlich werden Buchsbaumbestände geschädigt. Die Kastanienminiermotte ist ein Kleinschmetterling, der vor allem die weißblühende Rosskastanie befällt. Die Kompostierung der Bonner Bioabfälle gewährleistet durch die dort herrschenden Temperaturen, dass die Schädlinge sicher abgetötet werden. Um eine Verbreitung der Schädlinge zu verhindern, darf von der Miniermotte oder vom Buchsbaumzünsler befallenes Material nicht über die mobilen und stationären Grüncontainer entsorgt werden. Mit Buchsbaumzünsler oder Kastanienminiermotte befallene Pflanzenreste gehören auch nicht auf den eigenen Kompost im Garten, da hier die zur Abtötung der Schädlinge erforderlichen Temperaturen nicht sicher erreicht werden.
Rückfragen zur Entsorgung und Kompostierung des Laubes richten Sie bitte per Telefon an 0228 - 555 27 20.