Abfall ABC

Laub

Dazu gehört:

  • Laub ohne Verunreinigungen,
  • Laub mit Verunreinigungen (zum Beispiel Zigarettenkippen, Verpackungen, Kaugummi etc.).

Aufgaben der Anlieger:

Laub fällt nicht nur im eigenen Garten an. Auch die Laubbeseitigung auf den Gehwegen gehört zu den Aufgaben der Anlieger, deren Grundstücke an die Gehwege angrenzen. Verbindungswege müssen ebenfalls von den Anliegern gereinigt werden, sofern die Grundstücke über die zu reinigenden Wege erschlossen sind. Nicht erlaubt ist das Kehren des Laubes in die Rinnsteine, auf Straßen oder auf städtische Beete. In vielen Anliegerstraßen wurde die Reinigungspflicht komplett von der Stadt auf die Anlieger übertragen. Die jeweilige Reinigungsstufe der Straße entnehmen Sie bitte dem Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungssatzung und der Straßenreinigungssatzung.

Gebühren:

Entsorgung:

  • Das Laub muss vom reinigungspflichtigen Straßenanlieger selbst ordnungsgemäß entsorgt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Laub von städtischen oder privaten Bäumen handelt.
  • Laub ohne Verunreinigungen kann entweder selber kompostiert, zu den Grüncontainern, Wertstoffhöfen gebracht oder über die Biotonne entsorgt werden. Über die Abfuhrtermine erfahren Sie die Abfuhrtage der Biotonnen und den Standort des mobilen Grüncontainers in Ihrer Nähe.
  • Laub mit Verunreinigungen muss über die Restmülltonne oder als Kofferraumladung entsorgt werden.
  • Mit Miniermotte oder Buchsbaumzünsler befallene Pflanzenreste können entweder als Pkw-Kofferraumladung an den Wertstoffhöfen als brennbarer Abfall gebührenfrei abgegeben, oder gut verpackt in einem normalen Plastikmüllsack mit der Aufschrift "Miniermotte" oder "Buchsbaumzünsler" zur Restmüllabfuhr bereit gestellt werden.

Zusätzliche Informationen:

Bei einem Befall mit der Miniermotte oder dem Buchsbaumzünsler müssen befallene Gartenabfälle besonders behandelt werden. Damit sich der Schädling nicht weiter ausbreitet, dürfen die Reste der Pflanzen auf keinen Fall über die Grüncontainer oder den eigenen Komposthaufen entsorgt werden, da der Schädling dort weiterwandern kann und/oder überlebt.

Rückfragen zur Entsorgung und Kompostierung des Laubes richten Sie bitte per Telefon an 0228 - 555 27 20.

Zurück zur Listenansicht