Abfall ABC

Fahrräder (elektrisch)

Fahrräder mit elektrischem Antrieb werden in zwei Klassen unterschieden, die entweder keiner Typengenehmigung bedürfen und daher in den Anwendungsbereich des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes fallen oder als Verkehrsmittel zur Personen- und Güterbeförderung zu entsorgen sind. Die Rücknahmeverpflichtung der kommunalen Sammelstellen beschränkt sich auf die Vorgaben des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes.

Dazu gehören:

  • Pedelecs, die bis zu 25 km/h fahren und eine Motorleistung von maximal 250 Watt haben
  • E-Scooter ohne Sitzplatz

Dazu gehören nicht:

  • S-Pedelecs mit Tretunterstützung bei mehr als 25km/h
  • Elektrofahrräder mit Antrieben ohne Tretunterstützung
  • Elektromotorroller mit Sitzplatz
  • elektrische Einräder
  • elektrische Rollstühle, Mobilitätshilfen/Scooter mit 3 Rädern
  • E-Skateboards mit 4 Rollen

Gebühren:

  • Gebührenfrei

Entsorgung:

  • Rückgabe beim Handel, wenn die Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte mindestens 400 Quadratmeter beträgt und dort ein vergleichbares neues Produkt gekauft wird (auch Online-Handel)
  • Wertstoffhöfe
  • Als Elektrogroßgeräte (ohne Batterien und Akkus) aus privaten Haushalten werden sie nach Anmeldung ohne zusätzliche Gebühren bei den Bonner Haushalten abgeholt.

Wichtige Informationen:

Bitte prüfen Sie vor der Entsorgung, ob eine Wiederverwendung durch Weitergabe an gemeinnützige Organisationen, den Verkauf auf Flohmärkten oder durch eine Annonce in Anzeigenblättern oder über den Tausch- und Verschenkmarkt sowie Gebrauchthändler möglich ist. Weitere Informationen finden Sie online auch in der Broschüre "Gesucht und gefunden".

Akkus von E-Bikes (Pedelecs, S-Pedelecs, Elektrofahrräder) müssen getrennt gesammelt und entsorgt werden. Akkus dürfen nicht beim Sperrmüll, in der Restabfalltonne, gelben Tonnen oder auf dem Schrottplatz entsorgt werden.

Kraftfahrzeuge mit Typzulassung nach EU-Verordnung 168/2013 werden von KfZ-Händlern oder Schrottplätzen zurückgenommen.

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