Abfall ABC
Wilder Müll
Sie haben wilden Müll entdeckt? Nutzen Sie den Mängelmelder der Stadt Bonn!
Als wilder Müll werden Abfälle bezeichnet, die illegal in der Natur, in Wäldern, an Sammelstellen neben Containern oder anderen öffentlich zugänglichen Plätzen beseitigt oder abgestellt werden.
Meistens handelt es sich bei wildem Müll um Haus- und Sperrmüll oder Baustellenabfall, manchmal sogar um gefährliche Abfälle (Schadstoffe).
Wer Müll unrechtmäßig ablädt oder liegen lässt, verschmutzt nicht nur die Umwelt, sondern begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit hohen Bußgeldern geahndet werden kann.
Beim sogenannten „Littering“ (zu Deutsch: Vermüllung) werden in der Regel kleinere Gegenstände wie Zigarettenstummel, Taschentücher oder Bonbonverpackungen im öffentlichen Straßenraum, in Parks oder der Natur entsorgt. Diese Art der Verschmutzung tritt vor allem in urbanen Räumen auf. Die Mediterranisierung führt zur Mehrnutzung öffentlicher Flächen, Menschen verbringen ihre Freizeit vermehr in Grünanlagen und in den Fußgängerzonen (einhergehend mit steigendem Aufkommen von To-go-Verpackungen). Die Folge ist vermehrt achtlos weggeworfener und unnötig liegengelassener Müll. Auch Littering ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit Bußgeldern bestraft.
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