Abfall ABC

Baustellenabfälle

Bitte achten Sie als Bauherr darauf, dass die von Ihnen beauftragten Firmen die Abfälle richtig trennen und entsorgen.

Baustellenabfälle (nicht brennbare Bau- und Abbruchabfälle) müssen in mindestens vier Fraktionen getrennt gesammelt und entsorgt werden:

Schadstoffe (Gefährliche Abfälle):

Dazu gehören zum Beispiel:

  • nicht vollständig ausgehärtete Farben,
  • Klebstoffe,
  • Pinselreiniger (Terpentin etc.),
  • Holzschutzmittel,
  • Reinigungsmittel.

Entsorgung:

Entsorgung aus privaten Haushalten über die Wertstoffhöfe oder als beauftragte Firmen an private Entsorgungsfirmen oder bei Kleinmengen (maximal 2.000 Kilogramm pro Jahr) an einem der Wertstoffhöfe.

Abfälle zur Verwertung:

Dazu gehören:

  • Papier/Kartonagen (nicht verunreinigt),
  • Altmetalle,
  • Styropor (nicht verunreinigt),
  • Holz (Die Verwertung ist abhängig von der Art des Holzschutzmittels),
  • reiner Bauschutt (inklusive Waschbecken ohne Armaturen, Toilettenbecken, Fliesen ohne Kleberreste, Gehwegplatten aus Beton etc.),
  • Kunststoffe,
  • PVC.

Entsorgung:

Entsorgung aus privaten Haushalten über die Wertstoffhöfe oder als beauftragte Firmen an private Entsorgungsfirmen oder bei Kleinmengen (maximal 2.000 Kilogramm pro Jahr) an einem der Wertstoffhöfe.

Nicht brennbare Abfälle zur Beseitigung:

Dazu gehören:

  • Gasbetonsteine,
  • Glasbausteine,
  • Gipskartonplatten (Rigipsplatten),
  • Verbundmaterialien wie mineralische Abfälle mit Holzanhaftungen.

Entsorgung:

Abgabe an Entsorgungsfachfirmen.

Brennbare Abfälle zur Beseitigung:

Dazu gehören:

  • Tapetenreste,
  • Teppichbodenreste,
  • PVC-Reste,
  • vollständig ausgehärtete Farben und Fugenmassen,
  • Dachpappen (nicht teerhaltig),
  • Holzreste (Achtung: keine Annahme von anorganischen, zum Beispiel mit Borsalzen behandelten Hölzern),
  • Abdeckplanen aus Papier,
  • Kartonagen oder Kunststoffe mit Farb- und Kleberresten.

Entsorgung:

Kleinere Mengen nicht brennbarer Bau- und Abbruchabfälle aus Privathaushalten werden auf den Wertstoffhöfen gegen eine Gebühr angenommen:

  • bis 100 Liter 12,50 Euro
  • ab 100 Liter 25,00 Euro je 250 Liter (max. 1000 Liter)

Größere Mengen (mehr als 2 Kubikmeter) brennbarer Baustellenabfälle, Haus- oder Sperrmüll können zu den Öffnungszeiten direkt bei der Müllverwertungsanlage Bonn (MVA Bonn) angeliefert werden. Dazu benötigen Sie einen Herkunftsnachweis der Abfälle. Weitere Informationen erhalten Sie beim Bürgertelefon unter 0228 - 555 27 20 oder per .

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