Abfall ABC

Verkaufsverpackungen

Dazu gehören:

  • gebrauchte, restentleerte Verpackungen aus Leichtstoffen wie zum Beispiel: Verpackungen aus Styropor, Kunststoff, Aluminium, Weißblech (Konserven- und Getränkedosen),
  • Kaffeekapseln (Nespresso oder ähnliches), auch mit Kaffeeresten
  • Verbundstoff/Getränkekartons (Materialgemische aus Papier, Kunststoff und Aluminium), Getränkekartons (zum Beispiel für Milch, Saft etc.),
  • Milchbeutel aus Kunststoff,
  • Aluminiumschalen von Fertiggerichten,
  • Joghurtbecher und -deckel,
  • Kunststoffflaschen (von Spül-, Wasch- und Körperpflegemitteln etc.),
  • Schokoladen-Alufolie,
  • Tragetaschen aus Kunststoff,
  • Vakuumverpackungen (von Kaffee etc.),
  • Verschlüsse,
  • Styroporverpackungen (zum Beispiel von Elektrogeräten).

Die Wertstoffe müssen "löffelrein" sein, das heißt, sie dürfen keine Getränke- oder Speisereste enthalten. In der Regel genügt es, den Inhalt der Verpackungen sauber auszulöffeln. Bitte benutzen Sie zur Säuberung nie frisches Wasser (z.B. im letzten Spülwasser reinigen). Stark verschmutze Verpackungen geben Sie bitte zum Restabfall.

Das gehört nicht in die Gelbe Tonne bzw. den Gelben Sack:

  • Altkleider,
  • Glas (Verkaufsverpackungen aus Glas: in die Glascontainer),
  • Blechgeschirr,
  • Feuerzeuge,
  • Filme (in die graue Restabfalltonne),
  • Videokassetten und Disketten (in die graue Restabfalltonne),
  • CDs (in die Rote Tonne),
  • Klarsichthüllen (in die graue Restabfalltonne),
  • Zahnbürsten (in die graue Restabfalltonne),
  • Papier (Papiercontainer, Blaue Tonne),
  • Windeln, Monatsbinden und andere Hygieneartikel (in die graue Restabfalltonne),
  • Gegenstände aus Kunststoff, Metall oder anderen Materialien, die keine Verpackungen sind (wie Spielzeuge, Haushaltsgegenstände, Schüsseln, Styropor-Deckenplatten (in die graue Restabfalltonne),
  • Verpackungen mit schadstoffhaltigen Anhaftungen (z.B. Spray - oder Lackdosen als Schadstoffe zur Wert- und Schadstoffsammelstelle,
  • Elektrokleingeräte (in die Roten Tonnen).

Zusätzliche Informationen:

Verkaufsverpackungen aus Leichtstoffen werden im Rahmen der sogenannten dualen Systeme durch eine Fachentsorgungsfirma mittels der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack eingesammelt. Die Kosten für diese Systeme werden vom Hersteller der Verpackungen über den Produktpreis an die Verbraucher weitergegeben. So bezahlt jeder Verbraucher direkt beim Kauf von Einwegprodukten die Kosten für die Gelbe Tonne oder den Gelben Sack. Weitere Kosten fallen für den Nutzer dieses Sammelsystems daher nicht an. Mittlerweile gibt es mehrere duale Systeme.

Bitte beachten Sie, dass eine Verkaufsverpackung nicht mehr mit einem Kennzeichen eines dualen Systems wie zum Beispiel dem bekannten "Grünen Punkt" versehen sein muss, da alle Hersteller von Verkaufsverpackungen, die in Haushalten (und an vergleichbaren Anfallstellen) verwendet werden, an einem dualen System teilnehmen müssen. Nicht gekennzeichnete Verkaufsverpackungen gehören daher trotzdem in die Gelbe Tonne bzw. in den Gelben Sack. Für alle, die auf überflüssig verpackte Produkte verzichten und Mehrwegsysteme benutzen, fallen diese zusätzlichen Kosten geringer aus.

Wichtiger Hinweis: Kennzeichen wie der "Grüne Punkt" sind keine Umweltzeichen! Sie geben lediglich Auskunft darüber, dass diese Verpackung dem Sammelsystem zugeführt werden kann. Es sagt nichts über Umweltverträglichkeit des Produktes oder des Verpackungsmaterials aus.

Beispiel: Die Einweg-Getränkeverpackung (mit und ohne Pfand) erhält ein Kennzeichen, die Mehrweg-Pfandflasche, die ins Geschäft zurückgebracht wird und wieder befüllt werden kann, erhält dieses Kennzeichen nicht. Fragen können unter Telefon: 0228 – 555 27 20 oder per  gestellt werden.

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