Abfall ABC

Restabfall

Zum Restabfall gehören zum Beispiel:

  • Hygieneartikel, wie Windeln, Binden, Inkontinenzvorlagen etc.,
  • Zigarettenkippen,
  • verschmutzte Verpackungen (zum Beispiel Pizzakartons, Tiefkühlverpackungen etc.),
  • verschmutzte Servietten und Papiertaschentücher,
  • Hygienepapier (Papierhandtücher),
  • Kassenzettel/Kassenbons,
  • Staubsaugerbeutel,
  • Asche (erkaltet),
  • Kehricht,
  • Glühbirnen und Halogenglühlampen,
  • zerbrochenes Geschirr,
  • Kochtöpfe und Pfannen (bzw. als Altmetall am Wertstoffhof)
  • Büroartikel aus Kunststoff (Stifte, Kugelschreiber, Füller, Schreibtischunterlage etc.),
  • Blumenkübel, Blumenkästen, Blumentöpfe aus Kunststoff oder Steinzeug (bei entsprechenden Mengen als Pkw-Kofferraumladung an den Wertstoffhöfen gegen Gebühr gemäß Gebührenordnung),
  • Nahrungsmittelreste aus privaten Haushalten oder Teeküchen.

Dazu gehören nicht:

Entsorgung:

Über die Graue Tonne (auch Restmülltonne/Restmüllbehälter genannt).

Achtung: Für Speisereste aus der Gastronomie gelten besondere Bestimmungen. Informationen erhalten Sie bei der Gewerbeabfallberatung.

Weitere Informationen:

Weitere nützliche Informationen zu Restabfällen finden Sie unter Abfälle, Tonnen & Co.

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