Abfall ABC
Restabfall
Zum Restabfall gehören zum Beispiel:
- Hygieneartikel, wie Windeln, Binden, Inkontinenzvorlagen etc.,
- Zigarettenkippen,
- verschmutzte Verpackungen (zum Beispiel Pizzakartons, Tiefkühlverpackungen etc.),
- verschmutzte Servietten und Papiertaschentücher,
- Hygienepapier (Papierhandtücher),
- Kassenzettel/Kassenbons,
- Staubsaugerbeutel,
- Asche (erkaltet),
- Kehricht,
- Glühbirnen und Halogenglühlampen,
- zerbrochenes Geschirr,
- Kochtöpfe und Pfannen (bzw. als Altmetall am Wertstoffhof)
- Büroartikel aus Kunststoff (Stifte, Kugelschreiber, Füller, Schreibtischunterlage etc.),
- Blumenkübel, Blumenkästen, Blumentöpfe aus Kunststoff oder Steinzeug (bei entsprechenden Mengen als Pkw-Kofferraumladung an den Wertstoffhöfen gegen Gebühr gemäß Gebührenordnung),
- Nahrungsmittelreste aus privaten Haushalten oder Teeküchen.
Dazu gehören nicht:
- Verwertbare Abfälle, wie Papier, Kartonage, restentleerte Verpackungen, Bioabfälle
- gefährliche Abfälle.
Entsorgung:
Über die Graue Tonne (auch Restmülltonne/Restmüllbehälter genannt).
Achtung: Für Speisereste aus der Gastronomie gelten besondere Bestimmungen. Informationen erhalten Sie bei der Gewerbeabfallberatung.
Weitere Informationen:
Weitere nützliche Informationen zu Restabfällen finden Sie unter Abfälle, Tonnen & Co.
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