Abfall ABC

Photovoltaik-Module / Solarpaneele

Die Entsorgung ausgedienter Photovoltaik- (kurz: PV) bzw. Fotovoltaik-Module (Solarmodule) fällt unter das Elektro- und Elektronikgerätegesetz.

Dazu gehören:

  • PV-Module bzw. Solarpanels zur Erzeugung von Strom aus dem privatem Bereich
  • kleinere Solarprodukte (z. B. Gartenbeleuchtung mit Solarzellen)

Dazu gehören nicht:

  • Solaranlagen, die mittels Kollektoren Wärme liefern (Solarthermie)

Gebühren:

  • Gebührenfrei

Entsorgung:

Wichtige Informationen:

Die Sonnenkollektoren von Solarthermie-Anlagen ohne elektrische Funktionen zur reinen Wärme/Warmwassererzeugung können aus unterschiedlichen Materialien (z. B. Kupfer, Glas, Kunststoff) bestehen und je nach Bauart Solarflüssigkeit enthalten, die vor der Entsorgung aus dem Kollektor entfernt werden muss. Können die Kollektoren als Altmetall entsorgt werden, ist dies an den Wertstoffhöfen der bonnorange AöR gebührenfrei möglich. Die Wärmeträgerflüssigkeit kann abgefüllt in geeignete Kanister von Bonner Haushalten als Sondermüll an den Wertstoffhöfen gebührenfrei abgegeben werden. Für die Annahme von gefährlichen Abfällen aus Gewerbebetrieben sind die entsprechenden Abfallentsorgungsgebühren zu entrichten.

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