Abfall ABC
Leuchtstoffröhren
Leuchtstoffröhren dürfen auf keinen Fall zerstört werden, da sie ein Quecksilber-Gasgemisch enthalten, das nicht an die Luft gelangen darf. Um sicherzustellen, dass es sich um Leuchtstoffröhren handelt, schauen Sie bitte auf die Angaben der Verpackung. Leuchtstoffröhren werden überwiegend der Wiederverwertung zugeführt.
Dazu gehören:
- Leuchtstoffröhren (Niederdruck-Entladungslampen, die aus einem Glasrohr bestehen).
Dazu gehören nicht:
- Halogenlampen,
- Glühbirnen,
- LED-Lampen.
Gebühren:
- Private Haushalte: Keine zusätzlichen Gebühren bei Abgabe an den Wertstoffhöfen und bei den Sammelstellen der Firma Lightcycle.
- Kleinmengenerzeuger (Gewerbebetriebe, in denen maximal 2000 Kilogramm gefährliche Abfälle pro Kalenderjahr anfallen): Keine zusätzlichen Gebühren bei Abgabe an den Wertstoffhöfen.
Entsorgung:
- Private Haushalte: Wertstoffhöfe oder Sammelstellen der Firma Lightcycle.
- Kleinmengenerzeuger: Wertstoffhöfe, Sammelstellen der Firma Lightcycle.
- Infos für die Entsorgung aus Gewerbebetrieben erhalten Sie bei der Gewerbeabfallberatung, Telefon: 0228 – 555 27 20.