Abfall ABC

Lacke

Dazu gehören:

  • flüssige und nicht ausgehärtete Lackreste mit und ohne Lösemittel.

Gebühren:

  • Private Haushalte: Keine zusätzliche Gebühr bei Abgabe an den Wertstoffhöfen,
  • Kleinmengenerzeuger (Gewerbebetriebe, bei denen maximal 2.000 Kilogramm gefährliche Abfälle pro Kalenderjahr anfallen): Bei Abgabe an den Wertstoffhöfen: Gebühr gemäß der Gebührenordnung.

Entsorgung:

Alle flüssigen und nicht vollständig ausgehärteten Farb- und Lackreste müssen grundsätzlich als Schadstoffe (gefährliche Abfälle) entsorgt werden.

  • Private Haushalte: Gebührenfreie Abgabe an den Wertstoffhöfen
  • Kleinmengenerzeuger: Entsorgung an den Wertstoffhöfen oder Entsorgungsfachfirmen (Achtung: Übernahmeschein aufbewahren)
  • vollständig ausgehärtete Farb- und Lackreste können zum Restmüll gegeben werden.

Zusätzliche Informationen:

Mittlerweile bieten viele Hersteller lösemittelarme, wasserlösliche Lacke und Dispersionsfarben an. Umweltverträgliche, lösemittelfreie Lacke sind erkennbar am Blauen Umweltengel. Durch die Verwendung von wasserlöslichen Farben vermeiden Sie gleichzeitig auch Terpentin- und Pinselreinigerreste.

Tipp: Kaufen Sie nur so viel Lacke und Farben, wie Sie wirklich brauchen. Restbestände sind nach langer Lagerzeit häufig nicht mehr brauchbar. Ganz ausgehärtete Farbreste können zum Restmüll gegeben werden.

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