Abfall ABC
Lacke
Dazu gehören:
- flüssige und nicht ausgehärtete Lackreste mit und ohne Lösemittel.
Gebühren:
- Private Haushalte: Keine zusätzliche Gebühr bei Abgabe an den Wertstoffhöfen,
- Kleinmengenerzeuger (Gewerbebetriebe, bei denen maximal 2.000 Kilogramm gefährliche Abfälle pro Kalenderjahr anfallen): Bei Abgabe an den Wertstoffhöfen: Gebühr gemäß der Gebührenordnung.
Entsorgung:
Alle flüssigen und nicht vollständig ausgehärteten Farb- und Lackreste müssen grundsätzlich als Schadstoffe (gefährliche Abfälle) entsorgt werden.
- Private Haushalte: Gebührenfreie Abgabe an den Wertstoffhöfen
- Kleinmengenerzeuger: Entsorgung an den Wertstoffhöfen oder Entsorgungsfachfirmen (Achtung: Übernahmeschein aufbewahren)
- vollständig ausgehärtete Farb- und Lackreste können zum Restmüll gegeben werden.
Zusätzliche Informationen:
Mittlerweile bieten viele Hersteller lösemittelarme, wasserlösliche Lacke und Dispersionsfarben an. Umweltverträgliche, lösemittelfreie Lacke sind erkennbar am Blauen Umweltengel. Durch die Verwendung von wasserlöslichen Farben vermeiden Sie gleichzeitig auch Terpentin- und Pinselreinigerreste.
Tipp: Kaufen Sie nur so viel Lacke und Farben, wie Sie wirklich brauchen. Restbestände sind nach langer Lagerzeit häufig nicht mehr brauchbar. Ganz ausgehärtete Farbreste können zum Restmüll gegeben werden.