Private Haushalte: Bei der Abgabe von flüssigen Klebstoffen an den Wertstoffhöfen: keine zusätzlichen Gebühren (gebührenfrei).
Kleinmengenerzeuger (Gewerbe mit maximal 2.000 Kilogramm gefährliche Abfälle pro Jahr): Gebühr gemäß Gebührenordnung über die Abfallentsorgung in der Bundesstadt Bonn bei Abgabe an einem Wertstoffhof.