Abfall ABC
Holzschutzmittel
Bei der Be- und Verarbeitung des Holzes eingesetzte Stoffe mit biozider Wirkung gegen Holz zerstörende Insekten oder Pilze sowie Holz verfärbende Pilze, ferner Stoffe zur Herabsetzung der Entflammbarkeit von Holz.
Entsorgung
Holzschutzmittel aus privaten Haushalten können als Schadstoff (gefährlicher Abfall) an den Wertstoffhöfen entsorgt werden. Es entstehen dabei keine zusätzlichen Kosten (Annahme gebührenfrei).
Zusätzliche Informationen:
Holzschutzmittel können umwelt- und gesundheitsgefährdende Wirkstoffe und Lösemittel enthalten. Nichtragende Holzteile im Innenbereich müssen nicht chemisch geschützt werden. Für die Oberflächenbehandlung von Holz gibt es eine Vielzahl von schadstoffarmen Produkten wie Öle, Lasuren (mit dem Umweltzeichen Blauer Engel) oder Wachse. Tragende Holzteile (zum Beispiel Dachstühle, Decken, Balken und Fachwerk) müssen oft mit chemischen Holzschutzmitteln behandelt werden, jedoch nur mit Produkten, die vom Bundesamt für Materialprüfung zugelassen sind. Bitte beachten Sie die jeweiligen Bauordnungen der Länder. Chemische Holzschutzmittel sollten nur von qualifiziertem Fachpersonal verwendet werden. Im privaten Bereich hat das Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. als Orientierungshilfe ein RAL-Gütezeichen für Holzschutzmittel vergeben. Lösemittelhaltige Präparate mit pilz- und insektentötender Wirkung sind besonders umwelt- und gesundheitsschädlich. So behandeltes Holz gast jahrelang giftige Stoffe aus. Im Außenbereich lässt sich der Einsatz solcher Mittel zum Teil schon durch konstruktive Maßnahmen vermeiden: zum Beispiel mit Hilfe von Dachüberständen wird Feuchtigkeit vom Holz ferngehalten.
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