Abfall ABC

Holz

Unter Altholz versteht man jegliche Art von gebrauchten Hölzern, die zum Beispiel beim Abbruch, Umbau oder Neubau von Gebäuden anfallen können. Seit Inkrafttreten der Altholzverordnung werden gebrauchte Hölzer je nach Schadstoffbelastung in vier Kategorien (plus PCB-haltiges Holz) unterteilt.

Altholzkategorie A I:

Naturbelassenes oder lediglich mechanisch bearbeitetes Altholz, das bei seiner Verwendung nicht mehr als unerheblich mit holzfremden Stoffen verunreinigt wurde (zum Beispiel: Europaletten aus unbehandeltem Vollholz, Verschnitte, Späne, Holzabschnitte aus unbehandeltem Vollholz).

Altholzkategorie A II:

Verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel (zum Beispiel: Möbel, ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung, wie PVC etc.).

Altholzkategorie A III:

Altholz mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung ohne Holzschutzmittel (zum Beispiel: Möbel mit PVC, Altholz aus dem Sperrmüll, Paletten mit Verbundmaterialien).

Altholzkategorie A IV:

Mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz wie Bahnschwellen, Leitungsmasten, Hopfenstangen oder Rebpfähle sowie sonstiges Altholz, das aufgrund seiner Schadstoffbelastung nicht den Altholzkategorien A I, A II oder A III zugeordnet werden kann (zum Beispiel: Konstruktionshölzer für tragende Teile, Jägerzäune, Holzfachwerk und Dachsparren, Holzfenster, Fensterstöcke, Außentüren aus Holz), ausgenommen ist PCB-haltiges Altholz.

PCB-Altholz:

Altholz, das mit PCB (polychlorierte Biphenyl) -haltigen Mitteln behandelt wurde, zum Beispiel Dämm- und Schallschutzplatten. Diese sind gemäß der PCB/PCT-Abfallverordnung zu entsorgen.

Entsorgung:

Viele behandelte Hölzer (zum Beispiel lackierte, lasierte und beschichtete Holzwerkstoffe, Holzverbundstoffe, Laminate, Dekorpaneelen, Spanplatten, Innentüren, Möbel etc.) können gemeinsam mit den Baustellenabfällen entsorgt werden.

Ausgenommen von der Entsorgung in der Müllverwertungsanlage Bonn sind mit anorganischen Holzschutzmitteln behandelte Hölzer (zum Beispiel: Borsalze). Die anorganischen Verbindungen werden häufig im Druck- oder Tauchverfahren aufgebracht. Sichtschutzzäune, Dachlatten etc. haben dadurch einen grünen, gelben oder schwarzen Farbton, der nicht von einer Lackierung oder Lasierung herrührt. Entsorgung über Entsorgungsfachfirmen.

Größere Mengen unbehandelter Hölzer sollten getrennt zur Wiederverwertung gesammelt werden. Zum unbehandelten Holz können gehören: Sägemehl und Verschnittreste unbehandelter Hölzer, Paletten, Vollholzkisten, naturbelassenes Bauholz. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob das Holz behandelt wurde, fragen Sie beim Vornutzer nach oder ziehen Sie einen Experten (Sachverständigen) zu Rate.

Fragen können Sie unter Telefon: 0228 – 555 27 20 oder per stellen.

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