Abfall ABC
Feuerlöscher
Dazu gehören:
- Feuerlöscher aus Wohngebäuden (unabhängig der Art des Feuerlöschers),
- Feuerlöscher von privaten Kraftfahrzeugen (Autos) (unabhängig der Art des Feuerlöschers).
Ausgediente Geräte gehören zu den Schadstoffen (gefährlichen Abfällen). Hinweis: Halonfeuerlöscher sind seit dem 31.12.1993 verboten.
Gebühren:
- Je nach Entsorgungsart bitte erfragen.
- Keine zusätzlichen Gebühren für private Haushalte an den Wertstoffhöfen.
Entsorgung:
Geräte aus Wohngebäuden, Garagen oder privaten Kraftfahrzeugen bei Ersatzbeschaffung dem Fachhandel zurückgeben oder an den Wertstoffhöfen entsorgen.
Achtung: Bei der Entsorgung von gewerblichen Abfällen gelten andere Bestimmungen. Beratung unter Telefon: 0228 – 555 27 20 oder per E-Mail.