Abfall ABC

Feuerlöscher

Dazu gehören:

  • Feuerlöscher aus Wohngebäuden (unabhängig der Art des Feuerlöschers),
  • Feuerlöscher von privaten Kraftfahrzeugen (Autos) (unabhängig der Art des Feuerlöschers).

Ausgediente Geräte gehören zu den Schadstoffen (gefährlichen Abfällen). Hinweis: Halonfeuerlöscher sind seit dem 31.12.1993 verboten.

Gebühren:

  • Je nach Entsorgungsart bitte erfragen.
  • Keine zusätzlichen Gebühren für private Haushalte an den Wertstoffhöfen.

Entsorgung:

Geräte aus Wohngebäuden, Garagen oder privaten Kraftfahrzeugen bei Ersatzbeschaffung dem Fachhandel zurückgeben oder an den Wertstoffhöfen entsorgen.

Achtung: Bei der Entsorgung von gewerblichen Abfällen gelten andere Bestimmungen. Beratung unter Telefon: 0228 – 555 27 20 oder per .

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