Abfall ABC

Farben

Dazu gehören:

  • Flüssige Farb- und Lackreste mit Lösemitteln,
  • Flüssige Farb- und Lackreste ohne Lösemittel.

Gebühren:

Keine zusätzlichen Gebühren für private Haushalte.

Kleinmengenerzeuger (Gewerbebetriebe mit maximal 2.000 Kilogramm gefährliche Abfälle pro Jahr): Gebühren gemäß der Gebührenordnung über die Abfallentsorgung in der Bundesstadt Bonn.

Entsorgung:

Alle flüssigen Farb- und Lackreste müssen grundsätzlich als Schadstoffe (gefährliche Abfälle) entsorgt werden.

Private Haushalte: Abgabe an den Wertstoffhöfen.

Kleinmengenerzeuger: Entsorgung über die Wertstoffhof oder Fachfirmen (Achtung: Übernahmeschein aufbewahren).

Vollständig ausgehärtete Farb- und Lackreste können zum Restmüll gegeben werden. Informationen für die Entsorgung unter Telefon: 0228 – 555 27 20 oder per .

Zusätzliche Informationen:

Umweltverträglichere, lösungsmittelfreie Lacke und Dispersionsfarben sind erkennbar am Umweltzeichen Blauer Engel. Wasserlöslichen Farben vermeiden Terpentin- und Pinselreinigerreste. Farben und Lacke bedarfsgerecht kaufen.

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