Abfall ABC

Bauschutt

Dazu gehört:

Bauschutt (frei von Verunreinigungen wie Kleber, Kabel und Tapeten) wie:

  • Mauersteine,
  • Mauerwerk,
  • Beton,
  • Fliesen,
  • Dachziegel,
  • Kies,
  • Sand,
  • Mörtel,
  • Keramik (zum Beispiel: Waschbecken, Toilettenschüsseln ohne Metall etc.).

Dazu gehört nicht:

  • Gemische aus verwertbarem und nicht verwertbarem Bauschutt,
  • Gasbeton,
  • Bims-, Poren- und Gasbetonsteine (z. B. Ytong),
  • Gips, Rigips und/oder Gipskartonplatten,
  • Heraklith und/oder andere Dämmstoffe und/oder Isolierungen,
  • Eternit,
  • Asbesthaltige und/oder andere schadstoffhaltige Baustoffe,
  • Mineralfasern,
  • Kleber und/oder Kleberreste,
  • Metall, zum Beispiel Armaturen von Waschbecken, Rohre und Leitungen etc.,
  • Kunststoff, wie zum Beispiel Toilettendeckel, Kabel, Rohre und Leitungen etc.,
  • Holz,
  • Glas,
  • Strohmatten,
  • Flüssigkeiten, wie zum Beispiel Farb- und Lackabfälle, Altöle, Lösemittel, Unkrautvernichter etc.,
  • Styroporplatten,
  • Materialien mit Teer- oder Bitumenanhaftungen.

Gebühren:

Bauschutt aus Privathaushalten wird auf den Wertstoffhöfen gegen eine Gebühr angenommen:

  • 500 Liter: 12,50 Euro
  • 1.000 Liter: 25 Euro
  • 1.500 Liter: 37,50 Euro
  • Maximal 2.000 Liter: 50 Euro

Gebühren/Preise für größere Mengen müssen bei Fachfirmen erfragt werden.

Entsorgung:

Nehmen Sie vor einer Baumaßnahme mit regionalen Bauschuttverwertern Kontakt auf und fragen Sie nach, welche Materialien angenommen werden, damit der Bauschutt verwertet werden kann. Damit die Abgabe Ihres Bauschutts am Wertstoffhof reibungslos funktioniert, bitten wir um die Anlieferung in festen Schüttbehältern, wie zum Beispiel Eimern.

Weitere Informationen, auch als Gewerbebetrieb, erhalten Sie beim Bürgertelefon unter 0228 – 555 27 20 oder per .

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