Abfall ABC

Aktenvernichtung

Entsorgung von sensiblen Daten gemäß Bundesdatenschutzgesetz

Die bonnorange AöR betreibt keine Aktenvernichtung von sensiblen Daten, die gemäß Bundesdatenschutzgesetz vernichtet werden müssen. Diese müssen über zertifizierte Fachfirmen entsorgt werden. Vertrauliche Akten sollten auf keinen Fall über die Altpapiersammlung (Blaue Tonne) entsorgt werden. Das eingesammelte Papier wird für eine hochqualitative Wiederverwertung einer Sichtkontrolle und Sortierung unterzogen. So können sensible Daten für andere Personen zugänglich werden.

Entsorgung von privaten Akten, die nicht dem Bundesdatenschutzgesetz unterliegen:

Es bestehen verschiedene Möglichkeiten, private Akten der Vernichtung zuzuführen. Eine Möglichkeit ist, dass haushaltsübliche Mengen über einen eigenen Papierschredder zerkleinert und über die Papiertonne entsorgt werden. Zudem können kleine Mengen privater Akten, die nicht dem Bundesdatenschutzgesetz unterliegen, gegen Gebühr bei einem der Wertstoffhöfe abgegeben werden. Diese werden der thermischen Verwertung zugeführt.

Bei der Entsorgung stellt die bonnorange AöR kein Zertifikat aus, da die Entsorgung nicht gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz erfolgt.

Gebühren:

  • 500 Liter: 12,50 Euro
  • 1.000 Liter: 25 Euro
  • 1.500 Liter: 37,50 Euro
  • Maximal 2.000 Liter: 50 Euro

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