Wenn sich die Blätter an den Bäumen wieder bunt färben und somit den Herbst ankündigen, rüstet sich die bonnorange AöR wie in jedem Jahr für die kommende Laubzeit. Denn um die Rutschgefahr zu minimieren und Verkehrsteilnehmende vor Unfällen zu schützen, muss das heruntergefallene Laub schnell von den öffentlichen Straßen entfernt werden.
Die zügige Laubentsorgung hat für die Mitarbeitenden von bonnorange höchste Priorität. Um die Sicherheit auf den öffentlichen Straßen zu gewährleisten, reinigt die Stadtreinigung deshalb maschinell mit modernen Kehrmaschinen und Laubsaugern oder manuell mit Rechen und setzt unter anderem lärmreduzierte Elektroblasgeräte ein. Dank einer Ausnahmegenehmigung können diese Geräte bereits ab morgens 7 Uhr bis Dienstschluss eingesetzt werden, um die anfallenden Massen zu bewältigen. Auf diese Weise hat im Jahr 2020 jede*r Mitarbeiter*in der Stadtreinigung durchschnittlich 5,3 Tonnen Laub eingesammelt.
Abseits der Fahrbahnen müssen die Anlieger*innen dort, wo sie auch sonst zur Reinigung von Fahrbahnen und Gehwegen vor ihren Grundstücken verpflichtet sind, die Laubbeseitigung eigenständig vornehmen. Das Laub sollte dabei nicht vom Gehweg auf die Straße, in den Rinnstein, in Einlaufschächte und Gräben gefegt oder mit Laubblasgeräten dorthin geblasen werden. Auch die Baumscheiben sollten frei bleiben. Das gesammelte Laub kann im eigenen Garten kompostiert oder kostenlos über die stationären und mobilen Grüncontainer sowie an der qualifizierten Grünannahmestelle Ückesdorf (GAS) abgegeben werden. Auch an den Wertstoffhöfen wird Laub kostenlos angenommen. Die Standorte können Bürger*innen über den Stadtplan unter https://www.bonnorange.de/standorte/ einsehen. Kleine Mengen können zudem über die Biotonne entsorgt werden.
Von Schädlingen wie der Miniermotte oder dem Buchsbaumzünsler befallenes Laub sollte aufgrund der Infektionsgefahr nicht selbst kompostiert werden, sondern kann im Restabfall entsorgt oder als PKW-Kofferraumladung zu den Wertstoffhöfen gebracht werden.
Am 30. September endet auch die durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) festgelegte Schutzzeit, die den Heckenrückschnitt verbietet. Die in den vergangenen Monaten teilweise in die Fahrbahn gewachsenen Pflanzen können nun wieder gestutzt und so die Sicherheit auf den Straßen gewährleistet werden. Der anfallende Grünschnitt kann - wie auch das Laub - über die verschiedenen Angebote der bonnorange AöR entsorgt werden. Dazu zählt neben der Entsorgung von Kleinmengen ohne Baumschnitt in der Biotonne auch die kostenlose Abgabe an den mobilen und stationären Grüncontainern, an der GAS und den Wertstoffhöfen. Dabei gilt es zu beachten, dass der Grünschnitt (zum Beispiel Äste) eine Länge von 1 Meter und einen Durchmesser von 10 Zentimeter nicht überschreiten darf. Weitere Infos erhalten die Bürger*innen unter https://www.bonnorange.de/gruencontainer/ oder über den Kundenservice unter 0228 - 555 27 20.