Seit Ende Juni können Kleinstgastronomiebetriebe, die nicht unter die erweiterte Mehrwegpflicht fallen, Anträge stellen, um sich bei der Umstellung auf Mehrweg finanziell unterstützen zu lassen. Dabei kann auch essbares Geschirr zum Einsatz kommen, weswegen sich ein neuer Beitrag in der Rubrik „Tipps & Tricks“ auf bonnorange.de mit verzehrbaren To-go-Produkten beschäftigt.
Kleinstgastronomiebetriebe mit nicht mehr als fünf Beschäftigten und maximal 80 Quadratmetern Verkaufsfläche können seit Ende Juni die Mehrwegförderung beantragen – vorausgesetzt, sie bieten für ein Jahr ausschließlich Mehrwegverpackungen an. Gefördert werden bis zu 20 Betriebe mit einmalig 1.000 Euro.
Der Antrag kann auch bei einem Umstieg auf essbare Verpackungen und Behältnisse gestellt werden. Diese Alternativen reichen von der beliebten Eiswaffel über Strohhalme aus Nudeln oder Löffel aus Keks hin zu Kaffeebechern aus Waffelteig. Doch auch sie können Nachteile haben. Darum beschäftigt sich die bonnorange AöR in einem neuen Online-Beitrag unter der Überschrift „Essbare To-go-Produkte: Top oder Flop?“ mit diesem Thema: www.bonnorange.de/nachhaltigkeit/tipps-tricks/tipps-tricks/essbare-to-go-produkte-top-oder-flop. Bei der Mehrwegförderung entscheidet die Bundesstadt Bonn bei essbarem Geschirr über den jeweiligen Einzelfall im Sinne der Vermeidung von Lebensmittelabfällen, ob die essbare Alternative anerkannt wird.
Das Förderprogramm hat die bonnorange AöR in Zusammenarbeit mit dem Amt für Umwelt und Stadtgrün erarbeitet und ist in die Initiative „Bonn geht den Mehrweg“ der bonnorange AöR eingebettet. Neben der finanziellen Förderung werden die Betriebe zudem auf der Online-Karte vom „Bonn geht den Mehrweg“ mit der Kennzeichnung „Mehrweg only“ hervorgehoben. Bonner Betriebe können die Förderung online unter www.bonn-geht-den-mehrweg.de/foerderung noch bis 30. September beantragen.