bonnorange zum neuen Elektrogesetz

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Rücknahmepflicht für Elektroaltgeräte

Seit dem 1. Januar 2022 gilt das novellierte Elektrogesetz. Demnach sollen Verbraucher*innen ihre Altgeräte komplett kostenfrei an den Händler zurückgeben bzw. zurücksenden können, bei dem sie sich ein neues Elektrogroßgerät gekauft haben.

Ausgediente und defekte Elektrogeräte enthalten wertvolle Ressourcen, die zurückgewonnen werden sollten. Nach Angaben des Umweltbundesamtes wurden 2019 von den Kommunen, Händlern und Herstellern 947.067 Tonnen Elektro- und Elektronikaltgeräte in Deutschland gesammelt. Pro Bundesbürger*in sind das 11,4 Kilogramm. Auf Bonn übertragen bedeutet das, dass die Sammelinfrastruktur von bonnorange als kommunales Entsorgungsunternehmen ihren Beitrag mit mehr als der Hälfte dieser Menge geleistet hat. Dennoch liegt die Sammelquote von Elektro- und Elektronikaltgeräten in Deutschland nur bei 44,3 Prozent, dabei sind das eigentliche Ziel bei der Mindestsammelquote für alle EU-Mitgliedsstaaten 65 Prozent.

Die Rücknahme regelt das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG). Da die Produktverantwortung bei den Herstellern liegt, wird über eine von ihnen eingerichtete zentrale Stelle (Elektro-Altgeräte-Register) die Abholung und Verwertung der Geräte organisiert. Nach dem novellierten Elektrogesetz können Verbraucher*innen ihre Altgeräte nunmehr komplett kostenfrei an den Händler zurückgeben bzw. zurücksenden. § 17 Abs. 2 ElektroG stellt klar, dass die Rücknahmepflichten auch im Fernabsatz gelten, also auch den Online-Handel betreffen, wenn alle Verkaufs-, Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte in Summe 400 Quadratmeter groß sind. Dabei wird die Pflicht zur unentgeltlichen Abholung im Fernabsatz auf die Abholung von Geräten der Gruppen 1, 2 und 4 beschränkt. Aber auch Lebensmittelmärkte mit einer Verkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern müssen seit dem 1. Januar 2022 Altgeräte kostenfrei von Verbraucher*innen zurücknehmen, wenn sie mehrmals im Kalenderjahr Elektro- und Elektronikgeräte im Angebot haben.

In die Gruppe 1 (Wärmeüberträger) fallen zum Beispiel Kühlschränke, Gefriergeräte und Klimageräte. Gruppe 2 enthält Bildschirme, also Monitore, Fernseher und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimetern enthalten, wie zum Beispiel Laptops und Tablets. Die Gruppe 4 besteht aus Haushaltsgroßgeräten, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt, wie Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspüler, Elektroherde, Kopiergeräte, Nachtspeicherheizgeräte, aber auch Pedelecs. Diese Auflistung ist nicht abschließend. Wenn die Bonner*innen Fragen zur Entsorgung ihrer Elektroaltgeräte haben, dann berät sie unser Kundenservice gerne per E-Mail () oder telefonisch (0228 - 555 27 20).

Die Rücknahmepflichten treffen aber nicht alle Verkaufsstellen und bei mancher Anlieferung eines neuen Elektrogerätes passt es nicht, das Altgerät postwendend abzugeben. Da die Kommunen die Möglichkeit haben, im Rahmen einer Optierung die Geräte einzelner Sammelgruppen von einem Fachunternehmen im eigenen Auftrag fachgerecht verwerten zu lassen, macht die bonnorange AöR davon bei den Haushaltsgroß- und Elektrokleingeräten Gebrauch. So können die Bonner*innen von einem gebührenfreien Abholservice von Elektrogroßgeräten profitieren. Die Beauftragung kann bequem per Online-Formular (www.bonnorange.de/elektrogeraete) oder telefonisch beim Kundenservice erfolgen. Zusätzlich gibt es in Bonn die Roten Tonnen, deren öffentlich zugängliche Standorte online im Stadtplan (www.bonnorange.de/standorte) verzeichnet sind. Die Rote Tonne wird durch bonnorange als kostenloser Service für Unternehmen angeboten: sie werden zum Beispiel in Geschäften aufgestellt, um Kund*innen und Mitarbeiter*innen möglichst kurze Wege zu bieten. So können zum Beispiel auch Apotheken und kleinere Geschäfte die umweltgerechte Verwertung und Entsorgung unterstützen. Die Rote Tonne eignet sich für Elektrokleingeräte mit einer Kantenlänge unter 50 Zentimetern, zudem nehmen die beiden Wertstoffhöfe der bonnorange AöR Elektroaltgeräte gebührenfrei entgegen.

Im „Global E-waste Monitor 2020“ der Vereinten Nationen kann nachgelesen werden, dass 2019 weltweit 53,6 Millionen Tonnen Elektroschrott angefallen sind. Das entspricht durchschnittlich 7,3 Kilogramm pro Person. Damit ist die Menge seit 2014 um 9,2 Millionen Tonnen gestiegen und in der Studie wird ein Wachstum auf 74,7 Millionen Tonnen bis 2030 prognostiziert. Als Gründe werden der steigende Bedarf, aber auch kurze Lebenszyklen und schlechte Reparierbarkeit angeführt.

„ReUse“ ist hier die Devise. Brauchbare Gegenstände, für die wir selbst keine Verwendung mehr haben, sollten an andere weitergeben werden. Denn nur eine lange Nutzungsdauer spart erhebliche Mengen an Ressourcen, die sowohl für die Herstellung neuer Produkte als auch für die Entsorgung alter Produkte verbraucht werden. Die Wiederverwendung hat daher entsprechend der sogenannten Abfallhierarchie gesetzlich Priorität vor dem Recycling. Deshalb fordern immer mehr Initiativen ein „Recht auf Reparatur“. Weitere Informationen dazu erhalten die Bonner*innen in dem Beitrag „Reparieren statt wegwerfen“ auf der Webseite von bonnorange unter www.bonnorange.de/nachhaltigkeit/tipps-tricks/tipps-tricks/reparieren-statt-wegwerfen-recht-auf-reparatur.

Die bonnorange AöR hat im Jahr 2020 über die Straßensammlung, die Annahme an den Wertstoffhöfen und die Roten Tonnen 468 Tonnen der Gruppe 1 (Wäremüberträger), 267 Tonnen der Gruppe 2 (Bildschirme), 14 Tonnen der Gruppe 3 (Lampen), 729 Tonnen der Gruppe 4 (Haushaltsgroßgeräte) und 645 Tonnen der Gruppe 5 (Haushaltskleingeräte und kleine Geräte der IT-Technik) gesammelt. Das entspricht 6,36 Kilogramm pro Einwohner*in von Bonn und einem Zuwachs von 3,34 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Bilanz der Abfallwirtschaft 2020 kann als barrierefreies Dokument unter www.bonnorange.de/ueber-uns/berichte abgerufen werden.