bonnorange veröffentlicht neues Abfallwirtschaftskonzept

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Maßnahmen für eine zukunftsfähige und nachhaltige Ausrichtung der Abfallwirtschaft

Als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger ist die bonnorange AöR dazu verpflichtet, alle fünf Jahre ein Abfallwirtschaftskonzept zu erstellen. Mit dem vorliegenden neuen Abfallwirtschaftskonzept soll die Basis für eine zukunftsfähige und nachhaltige Ausrichtung der Abfallwirtschaft in der Bundesstadt Bonn für die nächsten Jahre geschaffen werden. Das Konzept hat der Verwaltungsrat der bonnorange AöR in seiner letzten Sitzung beschlossen und wurde nun als barrierefreies Dokument auf bonnorange.de veröffentlicht.

Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) sind gemäß § 21 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sowie § 6 des Landeskreislaufwirtschaftsgesetzes Nordrhein-Westfalen (LKrWG) dazu verpflichtet, alle 5 Jahre sowie bei wesentlichen Änderungen Abfallwirtschaftskonzepte über die Verwertung und die Beseitigung der in ihrem Gebiet anfallenden und ihnen zu überlassenden Abfälle zu erstellen. Das barrierefreie Dokument kann über www.bonnorange.de/ueber-uns/oekologisches-handeln abgerufen werden.

„Für das Konzept haben wir Maßnahmen erarbeitet, die uns als Orientierung für die nächsten Jahre dienen“, erklärt Richard Münz, Vorstand der bonnorange AöR. „Neben unserer operativen Aufgabe der Weiterentwicklung der Bonner Abfallwirtschaft hin zu einer Kreislaufwirtschaft, werden wir auch unsere Möglichkeiten ausschöpfen, durch Aufklärung darauf hinzuwirken, dass wir als Gesellschaft mehr Abfälle vermeiden, damit wir die Klimaziele gemeinsam erreichen“ erläutert Münz zur Intention des neuen Abfallwirtschaftskonzeptes.

Zu den operativen Maßnahmen gehört unter anderem, dass die bonnorange AöR eine Sperrmüllanalyse durchführen wird, um das Potenzial der noch gebrauchsfähigen und wiederverwendbaren Gegenstände zu ermitteln. Es wird ein Wertstoffinselkonzept erarbeitet, das insbesondere der illegalen Aufstellung von Sammelcontainern für Alttextilien entgegenwirken soll. Auch soll es ein Pilotprojekt geben, bei dem Biotonnen mit einem Chip und einem Filterdeckel ausgestattet werden. Denn 42,6 Prozent in der Grauen Tonne könnten als organische Abfälle verwertet werden. Deswegen soll es Kampagnen zur Akzeptanz- und Imagesteigerung der Biotonne sowie der Grünabfallsammelsysteme geben. Die neue Biotüte, die bonnorange zusammen mit der RSAG AöR in den Handel gebracht hat, ist ein Teil davon. Die bonnorange AöR wird aber auch ihre digitalen Angebote für die Abfallvermeidung und Wiederverwendung ausbauen und die Kapazitäten der Abfallberatung in Bonn an den Durchschnittswert der kreisfreien Städte aus dem Abfallwirtschaftsplan von Nordrhein-Westfalen angleichen, sodass 5,4 Stellen zur Verfügung stehen sollten, um sich den wachsenden Herausforderungen stellen zu können.

Nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 der Unternehmenssatzung der bonnorange AöR obliegt der bonnorange AöR die Erstellung des kommunalen Abfallwirtschaftskonzeptes, über das gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 13 der Unternehmenssatzung der Verwaltungsrat entscheidet. Die Erarbeitung erfolgte mit Unterstützung durch die INFA GmbH (Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH, Ahlen). Grundlage ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz mit der fünfstufigen Abfallhierarchie, zu der sich die EU und ihre Mitgliedstaaten mit der Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/98/EG) verpflichtet haben. An erster und wichtigster Stelle steht dabei die Abfallvermeidung, gefolgt von der Vorbereitung zur Wiederverwendung durch Reinigung oder Reparatur. Erst, wenn diese Möglichkeiten erschöpft sind, sollen Abfälle dem Recycling, der Verwertung und schließlich der Beseitigung zugeführt werden.

Um die Abfallhierarchie im Zusammenspiel mit der Klimaverantwortung einzuordnen, gibt es für Interessierte auf der Webseite von bonnorange in der Rubrik „Tipps & Tricks“ diesen Beitrag: www.bonnorange.de/nachhaltigkeit/tipps-tricks/tipps-tricks/abfallhierarchie-wer-traegt-die-verantwortung