bonnorange erklärt "Recht auf Reparatur"

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Elektrogeräte reparieren statt wegwerfen

Sind Elektrogeräte defekt, wird eher Ersatz gekauft, statt zu reparieren. Zeitgleich findet ein Umdenken statt: Immer mehr Initiativen fordern ein „Recht auf Reparatur“. Unverzichtbar ist dabei, dass Hersteller die Reparierbarkeit als festen Bestandteil ihres Produktdesigns berücksichtigen.

Ob defekter Mixer oder ein Sprung im Smartphone-Display: Geräte, die nicht mehr funktionieren, werden schnell durch neue Produkte ersetzt. Die Neuproduktion verursacht allerdings hohe Umweltbelastungen, die durch eine Reparatur des defekten Gerätes vermeidbar wären. Hierfür muss die Industrie entsprechende Voraussetzungen schaffen und die Reparierbarkeit schon beim Produktdesign berücksichtigen, um Ressourcen zu schonen. Kund*innen können ihren Beitrag zum Ressourcenschutz leisten, indem sie etwa defekte Elektrogeräte unter professioneller Anleitung in sogenannten Repaircafés oder offenen Werkstätten reparieren.

Mit der Reparierbarkeit von defekten Geräten als wichtigem Beitrag zum Ressourcenschutzes beschäftigt sich ein neuer Beitrag in der Rubrik „Tipps & Tricks“ auf bonnorange.de. Der Beitrag „Reparieren statt wegwerfen“ ist auf der Webseite von bonnorange unter https://www.bonnorange.de/nachhaltigkeit/tipps-tricks/tipps-tricks/reparieren-statt-wegwerfen-recht-auf-reparatur verfügbar.