Zum Weltrecyclingtag am 18. März macht die bonnorange AöR darauf aufmerksam, dass leider immer wieder Beutel aus biobasierten Kunststoffen oder als biologisch abbaubar deklarierten Kunststoffen in den Bonner Biotonnen landen. Die Verwendung von kompostierbaren Kunststoffbeuteln ist in Bonn nicht erlaubt, weil sich diese nicht recyceln lassen. Darum bleiben die Bio-Behälter immer häufiger stehen. Über die Hintergründe klärt nun ein neuer Beitrag in der Rubrik „Tipps & Tricks“ auf bonnorange.de auf.
Grundsätzlich wird in biobasierte Kunststoffe - die teilweise aus Biomasse, häufig aus stärke- und zellulosereichen Pflanzen wie Mais, hergestellt wurden - oder als biologisch abbaubar deklarierte Kunststoffe - die sich unter bestimmten Bedingungen zersetzen - unterschieden. Dabei sind biobasierte Kunststoffe nicht zwangsläufig biologisch abbaubar und biologisch abbaubare Kunststoffe bestehen nicht zwingend aus Biomasse.
So schwierig die Unterscheidung für Verbraucher*innen ist, so unmöglich ist eine Differenzierung in der Kompostierungs- und Vergärungsanlage, ob ein Plastikbeutel aus fossilen, biobasierten oder abbaubaren Rohstoffen hergestellt wurde. Bei der Abfallaufbereitung sorgen sie als Störstoffe für große Probleme, verunreinigen als Mikroplastik den Kompost, der von der Landwirtschaft genutzt wird, und so landen die Kunststoffe auf den Feldern und in der Lebensmittelproduktion. Aus diesen Gründen ist die Verwendung von kompostierbaren Kunststoffbeuteln in Bonn nicht erlaubt (§18 Absatz 1 Satz 3 der Satzung der bonnorange - Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) - über die Abfallentsorgung in der Bundesstadt Bonn). In dem nun veröffentlichten Beitrag „Bio? Gut! So klappt's mit dem Bioabfall“, der unter www.bonnorange.de/nachhaltigkeit/tipps-tricks/tipps-tricks/bio-gut-so-klappts-mit-dem-bioabfall abgerufen werden kann, wird das Potenzial der Verwertung in Bonn anfallender organischer Abfälle beschrieben und das Problem der Kunststoffe in der Biotonne erläutert.
So gehören auch sämtliche sogenannten Verkaufs- und Serviceverpackungen, in die Lebensmittel im Handel verpackt werden bzw. Becher, Schalen, Teller etc., die „to go“ mit Getränken und Speisen befüllt werden und aus „abbaubaren“ Kunststoffen bestehen, nicht in die Biotonne, aber auch nicht in die Graue Tonne. Diese Verpackungen sind immer über die Gelbe Tonne/den Gelben Sack zu entsorgen. Denn egal, ob die Verpackungen aus fossilem, biobasiertem oder biologisch abbaubarem Kunststoff bestehen, wurden diese gemäß dem Verpackungsgesetz, auch zur verursachergerechten Zuordnung von Entsorgungskosten, lizenziert, sodass die Entsorgung über die Beteiligung bei einem dualen System erfolgt.
Wenn Bioabfälle entsorgt werden, dann dürfen sie in Zeitungspapier, Papierküchentücher oder Tüten aus Papier verpackt werden. Nicht von der Hand zu weisen ist allerdings der Vorteil der Kunststoffsammelbeutel, die eine hygienische und bequeme Getrenntsammlung der Bioabfälle ermöglichen, weil sie reißfest und wasserdicht sind. Eine umweltfreundliche Alternative ist die kompostierbare Biotüte aus 100 Prozent Altpapier, die bonnorange und die RSAG AöR gemeinsam über den Handel zum Kauf anbieten. Die Tüten bestehen aus nassfestem Papier mit doppeltem Boden und zwei flachen Henkeln, die durch ein Deckblatt verstärkt werden. So wird auch der Transport des Bioabfalls zum Beispiel aus Etagenwohnungen zur Grünen Tonne erleichtert. Die Biotüte kann vollständig in den Anlagen der RSAG AöR, wo der Bonner Bioabfall verwertet wird, kompostiert werden. Sie wird zu je 10 Stück mit einer Banderole aus Papier verpackt zu einem Preis von 1 Euro verkauft.
Alle Verkaufsstellen der Biotüte im Bonner Stadtgebiet sind unter www.bonnorange.de/biotuete zu finden. Die bonnorange AöR möchte das Netz der Verkaufsstätten für die Biotüte und den Beistellsack für Restabfall weiter ausbauen, um möglichst kurze Wege für die Bonner*innen zu ermöglichen. Interessierte Endverkäufer*innen für die Biotüte und den Beistellsack können sich an vertrieb(at)bonnorange.de wenden.