Tipps für den Winter

So kommen wir alle gut durch die kalte Jahreszeit!

Während es draußen wieder kalt und ungemütlich wird oder sogar der erste Schnee fällt, stellen sich viele Fragen: wer muss eigentlich bis wann den Gehweg freiräumen und darf ich auch mit Salz vor meiner Haustür streuen? Oft gibt es Unsicherheiten bezüglich des Winterdienstes, deshalb haben wir Tipps für die kommenden Monate zusammengestellt.

Wie läuft der Winterdienst in Bonn?

Auch wenn Bonn generell nicht von heftigen Wintern mit viel Schnee und Glätte heimgesucht wird, sind wir von bonnorange auf alles vorbereitet und startklar, denn der Winterdienst erfordert sorgfältige Planung und schnelles Reagieren. In der Winterzeit fahren unsere Mitarbeiter*innen, die sonst die Straßenreinigung durchführen, für den Winterdienst Sondereinsätze. Wenn Frost herrscht, lassen wir nämlich die Kehrmaschinen stehen, denn diese arbeiten mit Wasser, das bei niedrigen Temperaturen gefrieren und die Straßen zu gefährlichen Rutschbahnen machen könnte. Der Dienst für die Kolleg*innen geht dann schon ab 4 Uhr morgens los: dafür geht es mit speziell ausgerüsteten Fahrzeugen raus, um Sicherungsfahrten durchzuführen und Straßen, Radwege und Plätze von Schnee und Eis zu befreien. Wo wir mit unseren Räum- und Streufahrzeugen nicht hinkommen, da räumen und streuen wir von Hand. Die Sicherheit aller Bonner*innen hat dabei natürlich höchste Priorität. Übrigens kommt für den geleisteten Winterdienst die Stadt Bonn auf, somit wird er nicht über die Straßenreinigungsgebühr finanziert.

Zusammen sorgen wir für Verkehrssicherheit

Wichtig: Wer für den Winterdienst vor der eigenen Haustüre zuständig ist, sollte diese Aufgabe ernst nehmen. Auf Gehwegen sind meist die anliegenden Grundstückseigentümer*innen reinigungspflichtig und für die Beseitigung von Schnee und Glätte zuständig. In der Zeit von 7 Uhr bis 20 Uhr (bzw. 20:30 Uhr in Geschäftsstraßen mit verlängerter Verkaufszeit) und von 9 Uhr bis 20 Uhr an Sonn- und Feiertagen müssen gefallener Schnee und entstandene Glätte unverzüglich beseitigt werden.

Das bedeutet, dass die Räumpflicht nach Ende des Schneefalls beginnt; es muss also nicht während der Schnee noch fällt schon die Schippe in die Hand genommen werden. Wenn in der Nacht Schnee gefallen oder Glätte entstanden ist, müssen diese bis 7 Uhr des folgenden Morgens beseitigt werden. Dabei muss nicht der ganze Weg, sondern ein für Fußgänger*innen ausreichend breiter Streifen von Schnee und Eis freigehalten werden; vorgegeben ist eine Breite von 1,50 Metern. Unser Kundenservice steht allen Bonner*innen bei Fragen zur Verfügung. 

Ein zusätzlicher Tipp: Die Reinigungspflicht kann von Grundstückseigentümer*innen auf Mieter*innen übertragen werden. Ein Blick in den Mietvertrag gibt darüber Aufschluss. Wer den Winterdienst wegen Urlaub oder Krankheit nicht ausüben kann, sollte sich um eine*n Vertreter*in kümmern. 

Streumittel: Salz oder Splitt?

Um Unfälle auf Gehwegen zu verhindern, können die reinigungspflichtigen Anlieger*innen in den Wintermonaten Splitt, Sand oder sonstige Mineralien als sogenannte abstumpfende Mittel streuen. Diese können in kleinen Mengen ganz einfach über die Restabfalltonne entsorgt und ansonsten auch am Wertstoffhof abgegeben werden. Übrigens kann Splitt immer wieder verwendet werden, soweit er nicht zu stark verschmutzt ist - also ein sehr nachhaltiges Streumittel. 

Die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen ist in Bonn grundsätzlich verboten und sollte dem Umweltschutz zu Liebe auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt werden. Um möglichst wenig Salz zu verbrauchen, nutzen wir beim Winterdienst auf der Fahrbahn eine computergesteuerte Streutechnik sowie Feuchtsalz, das sich gleichmäßig verteilt und schon bei kleiner Menge eine große Tauwirkung erzielt. So sind die Straßen sicher befahrbar und wir tragen dem Umweltschutz Rechnung.

Bei heftigem Schneefall bleibt auf Gehwegen meist nur der Griff zu Schippe und Schaufel. Doch aufgepasst: der geräumte Schnee sollte am besten auf dem Gehwegrand am Bordstein oder am Fahrbahnrand gelagert und nicht auf die Straße geschoben werden. Ansonsten kann es passieren, dass unsere Räumfahrzeuge alles zurück auf den Gehweg schieben. 

Wintertipps für die Biotonne

Auch die Biotonne freut sich, wenn sie winterfest gemacht wird. Denn bei Minustemperaturen im Winter friert der oft nass-feuchte Inhalt der Biotonnen selbst bei kurzer Standzeit schnell ein und angefrorene Reste können in der Tonne zurückbleiben, die nicht nachträglich eingesammelt werden können. Auch ein Anschlagen an der Schüttung des Müllfahrzeugs ist dann leider nicht möglich, da der Kunststoff der Biotonne bei Kälte spröde wird. Ein zu hartes Anpacken oder gegen die Tonne Treten könnte dann im schlimmsten Fall dazu führen, dass sie bricht.

Die Biotonne sollte nach Möglichkeit frostfrei stehen. Dazu eignet sich zum Beispiel ein eigener Unterstand oder Garage. Zubereitete und gesalzene Speisereste oder gekochtes Gemüse dürfen zwar in die Biotonne, aber erst wenn sie abgekühlt sind. Denn warme Bioabfälle führen in der Tonne zur Bildung von Kondenswasser, das gefrieren kann. Am besten werden Bioabfälle in Zeitungspapier oder Küchenkrepp eingewickelt, das bindet Feuchtigkeit und verhindert das Festfrieren an den Tonnenwänden. 

Damit das Festfrieren des Bioabfalls am Behälterboden verhindert wird, kann das Auslegen mit zerkleinerten dünnen Zweige oder Zeitungspapier helfen. Am besten sind Zwischenschichten aus Zeitungspapier oder Eierkartons beim Befüllen der Biotonne. Dabei sollte aber bitte darauf geachtet werden, dass keine beschichteten Papiere und Hochglanzpapier verwenden werden. Und wenn der Deckel der Biotonne regelmäßige geöffnet wird, dann friert er auch nicht fest. 

Mehr Tipps zur Biotonne - auch für den Sommer - gibt’s in unserem Beitrag „Fünf Tipps - So klappt’s mit der Biotonne“.

 

(aktualisiert am 9. Januar 2024)