Information zur Datenverarbeitung im Zusammenhang mit dem Behälter-Identifikationssystem
Worum es geht
Die bonnorange AöR führt in der Abfallwirtschaft ein Behälter-Identifikationssystem ein, mit dem Abfallbehälter technisch erfasst und einem Grundstück oder Anschluss eindeutig zugeordnet werden können.
Ziel des Systems ist es, ein nachvollziehbares Behältermanagement zu ermöglichen, die Tourenplanung zu unterstützen und sicherzustellen, dass nur angemeldete Abfallbehälter in die Entsorgungslogistik einbezogen werden.
Diese Information dient der allgemeinen Transparenz über die Datenverarbeitung im Zusammenhang mit dem Behälter-Identifikationssystem.
Für die Datenverarbeitung ist verantwortlich
bonnorange AöR
Lievelingsweg 110
53119 Bonn
Telefon: 0228 555 27 20
E-Mail: kundenservice(at)bonnorange.de
Website: www.bonnorange.de
Wie Sie den Datenschutzbeauftragten erreichen
Der Datenschutzbeauftragte der bonnorange AöR ist unter datenschutz(at)bonnorange.de erreichbar.
So funktioniert das Behälter-Identifikationssystem
An den Abfallbehältern werden technische Kennungen angebracht, insbesondere ein Barcode und ein Transponder-Chip.
Diese Kennungen werden dann in den bei der bonnorange eingesetzten Behälterverwaltungs-Systemen mit Behälterdaten und Objektdaten verknüpft. Dadurch kann festgestellt werden, welcher Behälter zu welchem Grundstück oder Anschluss gehört. Das Identifikationssystem in den Sammelfahrzeugen erfasst beim Leerungsvorgang die Chipnummer (Kennung), damit ausschließlich die Abfallbehälter geleert werden, die satzungsgemäß angemeldet und für die jeweils zu erbringende Leistung vorgesehen sind. Können Abfallbehälter nicht identifiziert werden (kein Chip), löst die Schüttung des Abfallsammelfahrzeuges nicht aus, die Gefäße werden nicht geleert.
Die Verknüpfung der Chipnummer mit einem konkreten Behälter, Standort oder Eigentümer wird ausschließlich in der internen Behälterverwaltungssoftware der bonnorange AöR vorgenommen.
Das Behälter-Identifikationssystem dient nicht dazu, individuelle Abfallmengen pro Haushalt zu messen oder ein persönliches Verhaltens-/ Bewegungsprofil zu erstellen.
Wie die Sicherheit des Behälter-Identifikationssystem gewährleistet wird
Die eingesetzten Transponder entsprechen der europäischen Norm DIN EN 14803. Jeder Chip verfügt über eine weltweit eindeutige, 16-stellige hexadezimale Kennung, die technisch bedingt mit geeigneten 134 kHz Lesegeräten ausgelesen werden kann. Weitere Informationen sind auf dem Chip nicht gespeichert.
Eine Zuordnung dieser Kennung zu einem Haushalt oder einer Adresse ist für außenstehende oder unbefugte Dritte nicht möglich, da die Funk-Chips (Transponder) lediglich eine anonyme, 16-stellige Identifikationsnummer enthalten.
Diese Systeme sind durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nach Common Criteria zertifiziert (BSI DSZ CC 1063 V2b) und gewährleisten die Integrität und Unverfälschbarkeit der Identifikationsdaten.
Welche Daten typischerweise verarbeitet werden
Im Zusammenhang mit dem Behälter-Identifikationssystem werden typischerweise insbesondere folgende Daten in der Behälterverwaltungssoftware der bonnorange AöR verarbeitet:
- Angaben zum Grundstück oder Anschluss.
- Angaben zum Abfallbehälter, etwa Behälterart, Behältergröße und Behälterzuordnung.
- Technische Kennungen des Behälters, insbesondere Barcode- und Transpondernummer.
- Bestands-, Verwaltungs- und Zuordnungsdaten zur Behälterverwaltung.
- Leerungsbezogene Daten, soweit diese im System erfasst und einem Behälter oder Anschluss zugeordnet werden, wie Uhrzeit und Datum der Leerung.
- Personenbezogene Basisdaten wie Name, Anschrift und Kontaktdaten, soweit sie für die Zuordnung und Verwaltung erforderlich sind.
Welche Daten typischerweise nicht verarbeitet werden
Im Rahmen dieses Systems werden nicht automatisch alle denkbaren personenbezogenen Daten verarbeitet. Typischerweise nicht verarbeitet werden insbesondere:
- Gesundheitsdaten.
- Biometrische Daten.
- Ausweisdaten.
- Bankverbindungsdaten.
- Steuerdaten ohne Bezug zur Abfallentsorgung.
- Kommunikationsinhalte ohne Bezug zur Behälterverwaltung.
- Verhaltens- oder Bewegungsprofile von Personen
- Konsum- und Verbrauchsverhalten
Für welche Zwecke die Daten verarbeitet werden
Die Datenverarbeitung erfolgt insbesondere, um Behälter eindeutig zu identifizieren, dem richtigen Objekt zuzuordnen, den Behälterbestand zu verwalten und die Abfallentsorgung organisatorisch und technisch zuverlässig durchzuführen.
Hinzu kommen Zwecke wie die Unterstützung der Tourenplanung, die nachweissichere Protokollierung von Leerungsvorgängen, die Vermeidung der Leerung nicht angemeldeter Behälter und die Unterstützung gebührenbezogener Verwaltungsprozesse zum Erhalt der Gebührengerechtigkeit in der Stadt Bonn.
Wer an der Verarbeitung beteiligt ist
Verantwortliche Stelle ist die bonnorange AöR.
An der technischen und organisatorischen Umsetzung können außerdem externe IT- und Systemdienstleister sowie die gebührenverarbeitenden Stellen der Bundesstadt Bonn beteiligt sein. Dies betrifft insbesondere die c-trace GmbH, Bielefeld, als technischen Dienstleister für das Behälter-Identifikationssystem sowie die Bundesstadt Bonn im Zusammenhang mit der Gebührenverarbeitung. Es ist ein Fachverfahren mit einem System zur Behälter- und Leerungsdatenverwaltung eingesetzt. Somit ist auch dessen Anbieter, die Axians Athos GmbH, Sindelfingen, eingebunden.
Rechtsgrundlagen
Die Verarbeitung erfolgt zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben im Bereich der kommunalen Abfallentsorgung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. e) DSGVO.
Im Rahmen der Förderung der Kreislaufwirtschaft zur Schonung natürlicher Ressourcen und zur Sicherstellung einer umweltverträglichen Abfallbeseitigung wurde uns nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und dem Landeskreislaufwirtschaftsgesetze NRW (LKrWG NRW) u.a. die Abholung von Siedlungsabfällen (vgl. Abfallsatzung und Unternehmenssatzung der bonnorange AöR) für die Bundesstadt Bonn übertragen (vgl. § 114a Abs.3 Satz 1 GO NRW, §§ 17,20 KrWG in Verbindung mit § 5 LKrWG NRW).
Ihre Rechte / Rechte der von der Datenverarbeitung betroffenen Person
Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung insbesondere das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten.
Außerdem haben Sie das Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde.
Zuständige Aufsichtsbehörde für öffentliche Stellen in Nordrhein-Westfalen ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf, E-Mail: poststelle(at)ldi.nrw.de, Telefon: 0211 38424-0.