Abfall ABC
Tierkadaver
Kadaver von kleinen verstorbenen Haustieren (Hund, Katze, Kaninchen etc.) aus Bonner Haushalten werden an der Kleintierkörpersammelstelle, teilweise kostenpflichtig, entgegengenommen. Die Tierkörperbeseitigung findet durch das Veterinäramt statt.
Die Sammelstelle für Kleintierkörper befindet sich am
Lievelingsweg 110,
53119 Bonn
(Abgabezeiten: Montag bis Donnerstag, 8 bis 16 Uhr, Freitag 8 bis 13 Uhr).
Bei Ankunft auf dem Gelände bitte unbedingt beim Pförtner anmelden! Die Daten der im öffentlichen Straßenraum aufgefundenen Tiere werden registriert.
Der Verlust eines Tieres bzw. die Unsicherheit über dessen Verbleib ist emotional sehr belastend. Unsere Mitarbeitenden versuchen, eventuell vorhandene Chips oder andere Markierungen auszulesen. Aus hygienischen Gründen dürfen die verstorbenen Tiere – einmal abgegeben – nicht wieder herausgegeben werden. Das Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG) gibt vor, dass die Gesundheit von Mensch und Tier nicht durch Erreger, übertragbare Krankheiten oder toxische Stoffe gefährdet werden darf.
Kadavern von kleinen Haustieren bis zur Größe einer Katze dürfen auch im eigenen Garten in einer Tiefe von mindestens 50 Zentimeter vergraben werden. Dies gilt nicht, wenn das Grundstück im Wasserschutzgebiet oder in unmittelbarer Nähe zu öffentlichen Wegen und Plätzen liegt. Einzelne tote Kleinsttiere wie Gartenvögel und Mäuse können über die Restabfalltonne entsorgt werden. Fragen können beim Kundenservice unter Telefon: 0228 – 555 27 20 gestellt werden.
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