Abfall ABC

Speisereste

Dazu gehören:

  • Reste von Lebensmitteln vor und nach der Zubereitung, z.B. Kartoffeln, Reis, Nudeln, Brot, Salate, Fleisch, Fisch, Milchprodukte, Eierschalen, vegetarische Nahrungsmittel
  • verdorbene Nahrungsmittel.

Dazu gehören nicht:

  • Speiseöle und –fette (private Haushalte: Abgabe in geschlossenen Behältern bei den Wertstoffhöfen, Kleinmengen bis 1 Liter oder 1 Kilogramm in geschlossenen Behältern über die Restmülltonne)

Gebühren:

  • Private Haushalte: kostenlos über die Biotonne oder Gebühren für die Restmülltonne und -behälter.
  • Weitere Informationen für Gewerbebetriebe gibt es bei der Gewerbeabfallberatung.

Entsorgung:

Private Haushalte und Gewerbebetriebe (außer Gastronomie, Betrieben für Gemeinschaftsverpflegung, Lebensmittelmärkte etc.): Biotonne oder Restabfalltonne. Speisereste aus der Gastronomie, den Kantinen etc., unterliegen besonderen Bestimmungen und müssen über eine Fachfirma (Speiseresteentsorger) entsorgt werden.

Zusätzliche Informationen:

Für die Entsorgung über die Biotonne: feuchte Abfälle in Zeitungspapier einwickeln oder in Altpapiertüten ohne Kunststoffbeschichtung (z.B. Biotüten von bonnorange) geben. Gegen Geruchsbelästigung und Feuchtigkeit wirkt das Einstreuen von Gartenkalk, unbehandeltem Sägemehl oder Abdecken mit Zeitungspapier.
Weitere Informationen für Gewerbebetriebe unter per .

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