Abfall ABC

Elektrokleingeräte

Allgemein gelten als Kleingeräte solche, deren längste Kantenlänge weniger als 50 Zentimeter beträgt.

Dazu gehören:

Haushaltsübliche Elektrokleingeräte, wie zum Beispiel:

  • Akkuschrauber,
  • Bohrmaschine,
  • Bügeleisen,
  • Discman,
  • Drucker,
  • Eierkocher,
  • elektrische Brotschneidemaschine,
  • elektrische Zahnbürste,
  • Fön,
  • Gameboy,
  • Handstaubsauger,
  • Kaffeemaschine,
  • Kofferradio,
  • Küchenmixer,
  • Lockenstab,
  • Lötkolben,
  • Mikrowelle,
  • MP3-Player,
  • Munddusche,
  • Nachttischlampe,
  • Raclettegerät,
  • Radiowecker,
  • Radiorekorder,
  • Rasierapparat,
  • Stichsäge,
  • Taschenlampe,
  • Taschenrechner,
  • Tischrechner,
  • Toaster,
  • Waffeleisen,
  • Wasserkocher,
  • elektrisches Spielzeug,
  • andere Elektrokleingeräte (zum Beispiel Kleidungsstücke mit fest eingebauter Elektronik wie blinkende Schuhe, Handschuhe mit Wärmeelementen etc.).

Entsorgung:

Elektrokleingeräte (ohne Batterien und Akkus) aus Haushalten und Kleingewerbe können über die Roten Tonnen entsorgt werden (Hinweis: Auf Speichermedien enthaltene Daten sind in Eigenverantwortung vor der Abgabe des Gerätes, z.B. Handy, Tablet, Fotoapparat, zu löschen). Auch kleine Mengen ausgedienter CDs, CD-ROMs und DVDs aus Haushalten können in die Roten Tonnen gelegt werden. Die Geräte werden nach der Sammlung zerlegt und der Verwertung zugeführt. Elektrokleingeräte können zudem an den Wertstoffhöfen entsorgt werden.

Gebühren:

Keine zusätzlichen Gebühren (gebührenfrei)

Zurück zur Listenansicht