Abfall ABC

Elektrokleingeräte

Allgemein gelten als Kleingeräte solche, deren längste Kantenlänge weniger als 50 Zentimeter beträgt.

Dazu gehören:

Haushaltsübliche Elektrokleingeräte, wie zum Beispiel:

  • Akkuschrauber,
  • Bohrmaschine,
  • Bügeleisen,
  • Discman,
  • Drucker,
  • Eierkocher,
  • elektrische Brotschneidemaschine,
  • elektrische Zahnbürste,
  • Fön,
  • Gameboy,
  • Handstaubsauger,
  • Kaffeemaschine,
  • Kofferradio,
  • Küchenmixer,
  • Lockenstab,
  • Lötkolben,
  • Mikrowelle,
  • MP3-Player,
  • Munddusche,
  • Nachttischlampe,
  • Raclettegerät,
  • Radiowecker,
  • Radiorekorder,
  • Rasierapparat,
  • Stichsäge,
  • Taschenlampe,
  • Taschenrechner,
  • Tischrechner,
  • Toaster,
  • Waffeleisen,
  • Wasserkocher,
  • elektrisches Spielzeug,
  • andere Elektrokleingeräte (zum Beispiel Kleidungsstücke mit fest eingebauter Elektronik wie blinkende Schuhe, Handschuhe mit Wärmeelementen etc.).

Entsorgung:

Elektrokleingeräte (ohne Batterien und Akkus) aus Haushalten und Kleingewerbe können über die Roten Tonnen entsorgt werden (Hinweis: Auf Speichermedien enthaltene Daten sind in Eigenverantwortung vor der Abgabe des Gerätes, z.B. Handy, Tablet, Fotoapparat, zu löschen). Auch kleine Mengen ausgedienter CDs, CD-ROMs und DVDs aus Haushalten können in die Roten Tonnen gelegt werden. Die Geräte werden nach der Sammlung zerlegt und der Verwertung zugeführt.

Gebühren:

Keine zusätzlichen Gebühren (gebührenfrei)

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