Abfall ABC
Elektrokleingeräte
Allgemein gelten als Kleingeräte solche, deren längste Kantenlänge weniger als 50 Zentimeter beträgt.
Dazu gehören:
Haushaltsübliche Elektrokleingeräte, wie zum Beispiel:
- Akkuschrauber,
- Bohrmaschine,
- Bügeleisen,
- Discman,
- Drucker,
- Eierkocher,
- elektrische Brotschneidemaschine,
- elektrische Zahnbürste,
- Fön,
- Gameboy,
- Handstaubsauger,
- Kaffeemaschine,
- Kofferradio,
- Küchenmixer,
- Lockenstab,
- Lötkolben,
- Mikrowelle,
- MP3-Player,
- Munddusche,
- Nachttischlampe,
- Raclettegerät,
- Radiowecker,
- Radiorekorder,
- Rasierapparat,
- Stichsäge,
- Taschenlampe,
- Taschenrechner,
- Tischrechner,
- Toaster,
- Waffeleisen,
- Wasserkocher,
- elektrisches Spielzeug,
- andere Elektrokleingeräte (zum Beispiel Kleidungsstücke mit fest eingebauter Elektronik wie blinkende Schuhe, Handschuhe mit Wärmeelementen etc.).
Entsorgung:
Elektrokleingeräte (ohne Batterien und Akkus) aus Haushalten und Kleingewerbe können über die Roten Tonnen entsorgt werden (Hinweis: Auf Speichermedien enthaltene Daten sind in Eigenverantwortung vor der Abgabe des Gerätes, z.B. Handy, Tablet, Fotoapparat, zu löschen). Auch kleine Mengen ausgedienter CDs, CD-ROMs und DVDs aus Haushalten können in die Roten Tonnen gelegt werden. Die Geräte werden nach der Sammlung zerlegt und der Verwertung zugeführt.
Gebühren:
Keine zusätzlichen Gebühren (gebührenfrei)
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