Abfall ABC

Bodenaushub

Dazu gehört:

  • unbelasteter Erdaushub,
  • unbelasteter Mutterboden.

Dazu gehört nicht:

  • Gartenerde,
  • Blumenerde,
  • belasteter Erdaushub (Entsorgung nur über Fachfirmen),
  • belasteter Mutterboden (Entsorgung nur über Fachfirmen).

Entsorgung:

Prüfen Sie zunächst, ob es eine Verwendung für unbelasteten Erdaushub im eigenen Garten gibt, zum Beispiel durch die Gestaltung eines Walls. Erdaushub kann über Entsorgungsfachfirmen entsorgt werden. Entscheidend für den Entsorgungsweg oder die Weiterverwendung ist, ob der Aushub belastet (z. B. durch Altöl oder Pestizide) oder unbelastet ist. Je nach Art und Menge einer Schadstoffbelastung muss der Erdaushub analysiert und über Entsorgungsfachfirmen entsorgt werden.

Gebühren:

Entsorgungspreise müssen bei den Entsorgungsfachfirmen erfragt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Bürgertelefon unter 0228 – 555 27 20 oder per .

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