Abfall ABC

Altautos

Gemäß der Altfahrzeugverordnung von 2002 muss der / die letzte Halter*in die ordnungsgemäße Verwertung des Fahrzeuges nachweisen, wenn dieses "verschrottet" (endgültig stillgelegt) werden soll. Autowracks werden von zertifizierten Verwertungsfirmen fachgerecht entsorgt. Zertifizierte Annahmestellen und Verwertungsfirmen finden Sie im Fachbetrieberegister der Gemeinsamen Stelle Altfahrzeuge der 16 Bundesländer (GESA).

Fragen im Zusammenhang mit Altautos (Schrottautos) auf öffentlichen und privaten Flächen beantwortet Ihnen das Ordnungstelefon der Stadt Bonn unter 0228 – 77 33 33.

Weiterführende Informationen zur Abmeldung eines Autos (Kfz - Außerbetriebsetzung) finden Sie bei den Bürgerdiensten der Stadt Bonn.

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