Die Unterstützung des bürgerlichen Engagements, Müll aus der Natur zu sammeln, ist Teil des Auftrags der bonnorange AöR als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger. Aber nicht jede Grünfläche im Stadtgebiet eignet sich gleichermaßen für das Sammeln von Müll, weil Naturschutzinteressen, unter anderem des Artenschutzes, berücksichtigt werden müssen. Darauf macht die bonnorange AöR zum Beginn der Vegetations- und Brutzeit am 1. März aufmerksam.
Müllsammelaktionen machen auf die großen Mengen von Abfall in der Natur und Landschaft und die damit verbundene Ressourcenverschwendung aufmerksam. Das Sammeln von Müll unterstützt die bonnorange AöR als wertvolle Gemeinschaftsaktionen im Rahmen der Abfallberatung gemäß Paragraph 46 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Hierbei darf jedoch der Schutz wertvoller Biotope und Lebensräume wild lebender Tier- und Pflanzenarten nicht vernachlässigt werden. Darum erhalten Interessierte von bonnorange für ihre Aktionen keine Müllsäcke, Handschuhe und die kostenlose Abfuhr des gesammelten Mülls, wenn die Aktionen in Naturschutzgebieten stattfinden sollen.
Unter www.bonnorange.de/service/privatpersonen/sauberkeitsaktionen weist die bonnorange AöR zudem ausdrücklich darauf hin, dass in der Zeit vom 1. März bis 30. September ganz besonders Rücksicht auf Tiere und Pflanzen genommen werden muss, um Vegetation und Vogelbrut zu schützen. Darum muss bei der Anmeldung einer Sauberkeitsaktion generell die Kenntnisnahme des Sicherheitshinweises bestätigt werden, dass Müllsammelaktionen nicht zu Beeinträchtigungen in der Brut- und Schonzeit führen dürfen, indem Pflanzen zertreten werden oder in Gebüschen und Hecken gestochert wird. Nach der Anmeldung wird dieser Hinweis zusätzlich per Mail verschickt. Naturschutzgebiete, Naturdenkmäler und Biotope sind aus artenschutzrechtlichen Gründen von Müllsammelaktionen ausgeschlossen. Die bonnorange AöR berät Interessierte gerne bei der Wahl geeigneter Sammelorte.
Der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) richtet jährlich die Veranstaltung „Let’s clean up Europe“ aus, in deren Rahmen auch die Sauberkeitsaktion „Bonn Picobello“ stattfindet. Der vom VKU gemeinsam mit dem Bundesumweltministerium und dem Umweltbundesamt beschlossenen Verlegung in den Herbst – und damit außerhalb der Schon- und Brutzeit – ist auch bonnorange 2021 gefolgt. Der Aktionstag findet 2023 voraussichtlich nach den Herbstferien statt.
Die bonnorange AöR appelliert an alle Bürger*innen, die Müllsammelaktionen organisieren, sich allerorts – insbesondere in der Vegetations- und Vogelbrutzeit vom 1. März bis 30. September – rücksichtsvoll in der Natur zu bewegen. So müssen die bundesgesetzlichen Vorgaben jedenfalls unabhängig von der Jahreszeit eingehalten werden. Zum Schutz von Tieren und Pflanzen ist in Paragraph 39 des Bundesnaturschutzgesetzes der allgemeine Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen geregelt, sodass grundsätzlich ein Verbot besteht, erstens wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten, zweitens wild lebende Pflanzen ohne vernünftigen Grund von ihrem Standort zu entnehmen oder zu nutzen oder ihre Bestände niederzuschlagen oder auf sonstige Weise zu verwüsten, und drittens Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören.
Mit dem Amt für Geoinformation und Bodenmanagement erarbeitet die bonnorange AöR derzeit eine Online-Karte, die es allen Bonner*innen erleichtern soll, geeignete Flächen für ihre Müllsammelaktionen zu identifizieren. Die neue Online-Karte wird in den Farben Rot und Gelb eingefärbte Flächen zeigen, die sich nicht oder nur mit besonderer Aufmerksamkeit in der Schon- und Brutzeit für Sauberkeitsaktionen eignen.