In sechs Monaten, also ab dem 1. Januar 2023, gilt die Mehrwegpflicht des novellierten Verpackungsgesetzes. Daraus ergeben sich ein Jahr nach dem Einwegplastikverbot erweiterte Pflichten für Restaurants, Imbisse und Eiscafés, die Speisen und Getränke „to go“ anbieten. Sie sind ab 1. Januar 2023 dazu verpflichtet, eine Mehrwegalternative anzubieten.
Seit 3. Juli 2021 gilt das EU-Einwegplastikverbot, durch das das Inverkehrbringen von Einwegtellern und Besteck inklusive Rührstäbchen und Trinkhalmen untersagt wird. Der nächste Schritt der EU-Einwegkunststoffrichtlinie tritt am 1. Januar 2023 in Kraft: Durch das novellierte Verpackungsgesetz (VerpackG) müssen Betriebe, die Speisen und Getränke zum Außer-Haus-Verzehr verkaufen, ihren Kund*innen eine Mehrwegalternative anbieten. Dabei dürfen sie als sogenannten Letzvertreibende, also als derjenigen, die Einwegverpackungen für Endverbraucher*innen befüllen, die Verkaufseinheit aus Ware und Mehrwegverpackung nicht zu einem höheren Preis oder zu schlechteren Bedingungen vertreiben als die Produkte in einer Einwegverpackung. Die Rücknahmepflicht für Letztvertreibende beschränkt sich nur auf Mehrwegverpackungen, die sie auch in Verkehr gebracht haben. Eine Ausnahme wird es für kleine Betriebe mit maximal fünf Beschäftigten und maximal 80 Quadratmetern Verkaufsfläche geben - sie sollen Speisen und Getränke alternativ in von der Kundschaft mitgebrachte Behälter abfüllen können. Bei Nicht-Einhaltung drohen den Gastronom*innen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro.
Um die Bonner Betriebe umfassend zu informieren, veranstaltet die bonnorange AöR am 29. August von 14 bis 18 Uhr die Bonner Mehrwegmesse und berät die Gastronom*innen aus Bonn zum Inkrafttreten der neuen Pflichten aus dem Verpackungsgesetz. Dort können sie die Initiative „Bonn geht den Mehrweg“ kennenlernen, bekommen Informationen zur Lebensmittelhygiene beim Einsatz von Mehrweggefäßen und können sich zu Lösungen unterschiedlicher Betreiber von Mehrweg-Pfandsystemen informieren.
Mehrweg bedeutet Klimaschutz
Werden Mehrwegprodukte oft genutzt, können über den gesamten Lebenszyklus große Mengen CO₂ im Vergleich zu Einwegprodukten eingespart werden. Laut Berechnungen beträgt das CO₂-Budget, das jede*r Bonner*in noch zur Verfügung steht, um das 1,5-Grad-Klimaziel einzuhalten, 51 Tonnen (aus dem Bonner Klimaplan 2035 - Stand April 2022). Führten alle ihre Leben weiter wie bisher, dann wäre dieses individuelle Budget in sieben Jahren aufgebraucht. Hier gegenzusteuern bedeutet, Veränderungen der Verhaltensweisen herbeizuführen. Doch schon im alten Pompeji gab es Snackbars für die schnelle Mahlzeit zwischendurch, in Pausen oder auf der Durchreise. Und das Essverhalten der Verbraucher*innen hat sich zunehmend den Rhythmen des Alltags angepasst. Diese „Snackification“ hat zu einem reichhaltigen Angebot unterschiedlichster Speisen und Getränke „to go“ geführt, die Abwechslung in den Alltag bringen. Mit Blick auf die drohende Klimakatastrophe müssen unnötige Abfälle durch Einwegverpackungen vermieden werden. Mit cleveren neuen Mehrweg-Konzepten können Gastronom*innen die Convenience für ihre Kund*innen gewährleisten, Verantwortung für den Planeten übernehmen und so den neuen gesetzlichen Vorgaben gerecht werden.
Der nächste Schritt auf Basis der EU-Richtlinie 2019/904 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt wird mit dem Einwegkunststofffondsgesetz erfolgen, wodurch es im Rahmen des Verursacherprinzips eine Einwegkunststoffabgabe geben wird, um auch die Hersteller schrittweise ab 2023 stärker in die Verantwortung zu nehmen.
Die im Juli 2019 mit dem Claim „Werde Cupster“ gestartete Kampagne von bonnorange wurde mit Blick auf das Einwegplastikverbot im Laufe des Jahres 2021 auf Mehrweggeschirr ausgeweitet. Mit „Bonn geht den Mehrweg“ werden Gastronom*innen und der Lebensmittelhandel einbezogen, um die Vermeidung von Einweg-Müll in Bonn auszubauen und gleichzeitig für ein sauberes Stadtbild zu sorgen. Auf der Online-Karte auf www.bonn-geht-den-mehrweg.de sind die Betriebe sichtbar, die den Mehrweg gehen. Im April hat die bonnorange AöR mit „Bonn geht den Mehrweg“ den ZfK-NachhaltigkeitsAWARD 2022 in Bronze gewonnen. Aus knapp 70 eingereichten Bewerbungen konnte sich die Initiative in der Kategorie „Entsorgung“ durchsetzen.