Die zügige Laubentsorgung von den öffentlichen Straßen und Plätzen hat für die Mitarbeitenden der bonnorange AöR höchste Priorität, um die Rutschgefahr zu minimieren und alle Verkehrsteilnehmenden vor Unfällen zu schützen. Auf Gehwegen und auch manchen Fahrbahnen sind jedoch die anliegenden Grundstückseigentümer*innen für die Laubbeseitigung zuständig.
In der Laubzeit werden von der bonnorange AöR Höchstleistungen gefordert. Innerhalb weniger Wochen fällt ein Drittel des gesamten Straßenkehrichts an (von 4.465 Tonnen Straßenkehricht entfielen im Jahr 2021 1.470 Tonnen auf Laub). So sind die Kapazitäten der Kehrmaschinen schneller erschöpft und sie müssen öfter ihre Arbeit unterbrechen, um das Laub abzukippen. Für die Sicherheit auf den Fahrbahnen reinigt die bonnorange AöR maschinell mit modernen Kehrmaschinen und Laubsaugern oder manuell mit Rechen und setzt unter anderem lärmreduzierte Elektroblasgeräte ein. Dank einer Ausnahmegenehmigung können diese Geräte bereits ab morgens 7 Uhr bis Dienstschluss eingesetzt werden.
Durch den trockenen Sommer in diesem Jahr haben die Bäume in Bonn teils früh ihr Blattwerk verloren, dennoch muss das verbleibende Laub innerhalb kürzester Zeit von den öffentlichen Straßen entsorgt werden, um die Unfall- und Rutschgefahr für alle Verkehrsteilnehmenden zu minimieren. Besonders Grundstückseigentümer*innen sollten ihre Verkehrssicherungspflicht im Blick behalten: Laub und insbesondere Laub auf nasser Fahrbahn kann die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden beeinträchtigen.
Reinigungsklassen sind ausschlaggebend
Die Reinigungsverpflichtung ergibt sich aus der Straßenreinigungssatzung und dem Straßenverzeichnis. In folgende Reinigungsklassen sind die Straßen in Bonn eingeteilt:
- D - Reinigung der gesamten Verkehrsfläche mit erhöhtem Aufwand: Hier reinigt bonnorange Fahrbahn und Gehweg
- B - Straßen mit Fahrbahnreinigung: Hier reinigt bonnorange nur die Fahrbahn, dazu gehören auch getrennte Radwege und Parkbuchten; auf Gehwegen sowie gemeinsamen Fuß- und Radwegen wird von den Grundstückseigentümer*innen gekehrt
- A - Straßen mit Anliegerreinigung: Hier sind die Grundstückseigentümer*innen komplett, also auf Fahrbahn und Gehwegen, für die Reinigung zuständig
Für welche Straße welche Reinigungsklasse gilt, steht im Straßenreinigungsverzeichnis, das unter www.bonnorange.de/stadtreinigung/satzung-gebuehren zu finden ist. Eine übersichtliche Darstellung der Reinigungspflichten gibt es zudem unter www.bonnorange.de/service/privatpersonen/stadtreinigung/ueberblick.
Laub richtig entsorgen
Die Anlieger*innen sind also dort, wo sie auch sonst zur Reinigung von Fahrbahnen und Gehwegen vor ihren Grundstücken verpflichtet sind, für die eigenständige Laubbeseitigung zuständig. Das Laub sollte dabei nicht vom Gehweg auf die Straße, in den Rinnstein, in Einlaufschächte und Gräben gefegt oder mit Laubblasgeräten dorthin geblasen werden. Auch die Baumscheiben sollten frei bleiben.
Das gesammelte Laub kann im eigenen Garten kompostiert oder kostenlos über die stationären und mobilen Grüncontainer sowie an den qualifizierten Grünannahmestellen (GAS) Ückesdorf und Mehlem abgegeben werden. Auch an den Wertstoffhöfen wird Laub kostenlos angenommen. Die Standorte können Bürger*innen über den Stadtplan unterwww.bonnorange.de/standorte einsehen. Kleine Mengen können zudem über die Biotonne entsorgt werden.