Um Verkehrsteilnehmende vor Unfällen zu schützen und die Rutschgefahr zu mindern, muss heruntergefallenes Laub zügig entfernt werden. Die bonnorange AöR erinnert alle Bonner*innen daran, dass die schnellstmögliche Beseitigung der gefallenen Blätter klar zwischen Grundstückseigentümer*innen und bonnorange aufgeteilt ist.
Auf einem Großteil der Fahrbahnen und auf öffentlichen Plätzen reinigt die bonnorange AöR maschinell mit modernen Kehrmaschinen und Laubsaugern oder manuell mit Rechen und setzt vorwiegend lärmreduzierte Elektroblasgeräte ein. Diese dürfen aufgrund einer Ausnahmegenehmigung für das Kommunalunternehmen bereits ab morgens 7 Uhr bis Dienstschluss eingesetzt werden.
Da insbesondere nasses Laub schnell zur Rutschgefahr werden kann, ist es wichtig, Laub zügig zu entfernen, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden zu gewährleisten. Auf Bürgersteigen, gemeinsamen Geh- und Radwegen und auch manchen Fahrbahnen sind die anliegenden Grundstückseigentümer*innen dafür verantwortlich, Laub zu entfernen. Dabei darf es nicht in die Rinnsteine oder auf Straßen gekehrt werden, da es sonst Gullys verstopfen und so zu Überschwemmungen führen kann.
Die Reinigungsverpflichtung der Grundstückseigentümer*innen ergibt sich aus der Straßenreinigungssatzung und dem Straßenverzeichnis. Für welche Straße welche Reinigungsklasse gilt, steht im Straßenreinigungsverzeichnis, das unter www.bonnorange.de/stadtreinigung/satzung-gebuehren zu finden ist. Eine übersichtliche Darstellung der Reinigungspflichten gibt es zudem unter www.bonnorange.de/service/privatpersonen/stadtreinigung.
Laub sollte kompostiert werden
Laub ohne Verunreinigungen kann entweder selbst kompostiert, kostenlos an den mobilen und stationären Grüncontainern entsorgt oder ohne zusätzliche Gebühr an die Wertstoffhöfe sowie qualifizierten Grünannahmestellen gebracht werden. Kleine Mengen Laub können zudem über die Biotonne entsorgt werden. Alle Annahmestellen können Bürger*innen über den Stadtplan unter www.bonnorange.de/standorte einsehen. Auch mit der Miniermotte oder dem Buchsbaumzünsler befallene Pflanzenreste dürfen in die Biotonne.
Damit sich Miniermotte und Buchsbaumzünsler nicht weiter ausbreiten, dürfen befallene Grünabfälle auf keinen Fall über die öffentlichen Grüncontainer entsorgt oder auf dem eigenen Kompost verwertet werden, da die Schädlinge dort überleben und weiterwandern können. Die Wertstoffhöfe nehmen das belastete Laub verpackt in einem herkömmlichen Abfallbeutel mit der Aufschrift „Miniermotte“ oder „Buchsbaumzünsler“ gebührenfrei an. Bei der regulären Restabfallsammlung wird nur der gebührenpflichtige Beistellsack der bonnorange AöR (www.bonnorange.de/beistellsack) mitgenommen.
