Die Clean-Vehicles-Richtlinie der EU wurde mit der Zustimmung des Bundesrates zum dafür erarbeiteten Gesetzesentwurf sowie durch die Änderung vergaberechtlicher Vorschriften am 28. Mai 2021 beschlossen. Dadurch werden auch kommunale Betriebe verpflichtet, Fahrzeuge mit alternativen Antrieben zu beschaffen. Die bonnorange AöR beabsichtigt die ersten Fahrzeuge noch in diesem Jahr zu bestellen und konnte sich bereits Fördergelder sichern.
Mit dem Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge und der Änderung der Vergabeordnung gelten ab dem 2. August 2021 verbindliche Quoten. Diese gelten direkt - vorbehaltlich einer Konkretisierung durch das Land NRW - auch für bonnorange. Demnach müssen 10 Prozent der schweren Nutzfahrzeuge (zum Beispiel der Abfallsammelfahrzeuge), 38,5 Prozent der leichten Nutzfahrzeuge (Klasse M1, M2 oder N1) und Pkw, die zwischen dem 2. August 2021 bis zum 31. Dezember 2025 beschafft werden, mit alternativen Antrieben ausgestattet sein.