bonnorange beschafft E-Fahrzeuge

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Förderzusage für alternative Antriebe

Die Clean-Vehicles-Richtlinie der EU wurde mit der Zustimmung des Bundesrates zum dafür erarbeiteten Gesetzesentwurf sowie durch die Änderung vergaberechtlicher Vorschriften am 28. Mai 2021 beschlossen. Dadurch werden auch kommunale Betriebe verpflichtet, Fahrzeuge mit alternativen Antrieben zu beschaffen. Die bonnorange AöR beabsichtigt die ersten Fahrzeuge noch in diesem Jahr zu bestellen und konnte sich bereits Fördergelder sichern.

Mit dem Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge und der Änderung der Vergabeordnung gelten ab dem 2. August 2021 verbindliche Quoten. Diese gelten direkt - vorbehaltlich einer Konkretisierung durch das Land NRW - auch für bonnorange. Demnach müssen 10 Prozent der schweren Nutzfahrzeuge (zum Beispiel der Abfallsammelfahrzeuge), 38,5 Prozent der leichten Nutzfahrzeuge (Klasse M1, M2 oder N1) und Pkw, die zwischen dem 2. August 2021 bis zum 31. Dezember 2025 beschafft werden, mit alternativen Antrieben ausgestattet sein.

In den letzten Monaten hat bonnorange verschiedene E-Fahrzeuge getestet. Zuletzt hat die Abfallwirtschaft einen elektrischen Lkw (Mitsubishi eCanter), der unter anderem bei der Abholung von Elektrogroßgeräten eingesetzt wurde, und ein Abfallsammelfahrzeug der Firma Quantron über zwei Wochen in den Touren zu Leerung der Bio-, Papier- und Restabfalltonnen eingesetzt. Die Stadtreinigung hat unter anderem das Modell „aCar“ (Klasse N1) vom Hersteller EVUM Motors getestet. Dabei handelt es sich um einen elektrisch angetriebenen Pritschenwagen mit Allradantrieb und einer Reichweite von bis zu 200 Kilometern (abhängig von der gewählten Größe des Akkus).

Die Mitarbeiter*innen, die die Fahrzeuge bei ihrer Arbeit eingesetzt haben, sind insbesondere von der niedrigen Lautstärke begeistert, die für sie selber, aber auch für die Bürger*innen einen deutlichen Mehrwert darstellen würde. Mit dem Einsatz elektrischer Fahrzeuge gehen weitere Investitionen einher. Die bonnorange AöR bezieht bereits Öko-Strom, der auch in die aufzubauende Ladeinfrastruktur eingespeist werden wird. Zudem wird bonnorange die Ausbildung und Qualifizierung des Fahr- und Werkstattpersonals fördern.

„Wir konnten bereits mit verschiedenen Fahrzeugen wertvolle Erkenntnisse für die Umstellung des Fuhrparks auf alternative Antriebe sammeln“, gibt Kornelia Hülter, Vorständin der bonnorange AöR, bekannt und fügt an: „Ich bin zudem stolz, dass wir die erste Förderzusage haben und uns um weitere Mittel bewerben, um unseren Fuhrpark mit klimafreundlichen Antrieben auszustatten.“ Die bonnorange AöR beabsichtigt die ersten acht elektrisch angetriebenen Fahrzeuge der Klasse N1 für die Stadtreinigung zu beschaffen und rechnet mit einer Auslieferung noch im Laufe dieses Jahres.

Das Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge macht bei Kehrmaschinen zwar eine Ausnahme von der Mindestquote, doch erste Tests bei bonnorange mit elektrischen Kehrmaschinen waren vielversprechend, sodass auch hier sondiert wird, ob neue Kehrmaschinen mit alternativen Antrieben wirtschaftlich darstellbar sind, um sozialverträgliche Gebühren zu gewährleisten und einen weiteren Beitrag zu den Klimaschutzzielen zu leisten.