Finanzbedarf steigt moderat

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Rat der Stadt Bonn beschließt Änderungen der Gebührenordnungen

Mit Beschluss vom 12. Dezember 2019 hat der Rat der Stadt Bonn u.a. die Gebührenordnungen über die Straßenreinigung und die Abfallentsorgung in der Bundesstadt Bonn geändert. Die bonnorange AöR geht für das Jahr 2020 von einem Finanzbedarf von rund 31,5 Mio. Euro für die Abfallwirtschaft und 7,3 Mio. Euro für die Stadtreinigung aus. Gemäß der Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes (KAG NW) erhebt die Stadt kostendeckende Gebühren.

Finanzielle Mittel für nachhaltige Daseinsfürsorge

Die Gebühr der Restabfallsammlung wird für alle abfallwirtschaftlichen Leistungen des gesamten Entsorgungssystems eingesetzt, das bonnorange zusammen mit der Stadt Bonn und dem REK bereitstellt. So wird finanziert, dass die Mitarbeiter*innen von bonnorange jede Adresse 66-mal im Jahr ansteuern und rund 7.900 Touren fahren, um die Abfälle der Bonner*innen einzusammeln. Das nachhaltige Verhalten der Bürger*innen fördert und unterstützet die Abfallwirtschaft der bonnorange zudem durch den Betrieb von zwei Wertstoffhöfen, den Ausbau der qualifizierten Grünannahmestellen und das Erbringen von Entsorgungs- und Verwertungsleistungen. Die Verwertung und Beseitigung sämtlicher Stoffströme wird ebenfalls mitgetragen.

Die Konditionen für die Verwertung der Abfälle haben sich jedoch verschlechtert. Eine Besserung ist für 2020 leider nicht in Sicht. Nachdem die Gebührensätze in den Jahren 2015 bis 2018 stetig, teilweise erheblich gesenkt und auf diesem Niveau 2019 stabil gehalten werden konnten, mussten sie zum 1. Januar 2020 um 5,88 Prozent steigen. Zum Beispiel steigt der jährliche Gebührensatz eines Haushaltes mit einer 120 Liter Tonne bei 14-tägiger Abfuhr im Vollservice um 9,92 Euro auf 178,62 Euro. Doch die Einwohnerbelastung (durchschnittliche Abfallgebühr pro Bürger*in) wird im kommenden Jahr weiterhin etwa 8,5 Prozent unter dem Bundesdurchschnitt liegen.

Straßenreinigung bleibt im Vergleich günstig

"Unser Finanzbedarf steigt lediglich um 3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr", erklärte Kornelia Hülter, Vorständin der bonnorange AöR, zur Kalkulation für die Straßenreinigung und den Winterdienst im Jahr 2020. Zu der Steigerung kommt es aus mehreren Gründen. Für die Saison 2018/19 wurde ein starker Winter prognostizierten. Nun sagen Experten allerdings für die kommende Saison einen schwachen Winter vorher. Da die bonnorange AöR ihre Ressourcen entweder für den Winterdienst oder die Straßenreinigung einsetzt, beeinflusst die Berücksichtigung der Klimaprognose den Gebührenbedarf. Denn wenn bonnorange anstatt des Winterdienstes die Straßen reinigt, dann erhöht sich der Anteil, der durch die Bonner Bürger*innen finanziert wird. Der geringere Bedarf beim Winterdienst entlastet hingegen den Haushalt der Stadt Bonn.

Einen weiteren wesentlichen Anteil am gestiegenen Finanzbedarf haben Tarifsteigerungen. Insbesondere die überplanmäßigen Erhöhungen in den niedrigeren Lohngruppen konnte auch nicht durch die Leistungssteigerung und Optimierungen der letzten Jahre kompensiert werden. Aus dem für 2020 erwarteten Aufwand errechnen sich die Gebühren für den sogenannten Frontmeter anliegender Grundstücke. Die Straßenreinigungsgebühr steigt um durchschnittlich 15,3 Prozent, nachdem sie in den Jahren 2017 und 2018 stabil gehalten werden konnten und zum Jahr 2019 lediglich eine moderate Gebührenerhöhung zur Deckung der prognostizierten Kosten ausreichte. In absoluten Zahlen bedeutet die Gebührenerhöhung jährliche für die wöchentliche Reinigung der Fahrbahn je Meter Grundstücksfront in einer Straße, die dem Anliegerverkehr dient, 60 Cent Mehrkosten. "Die Belastung je Einwohner liegt im kommenden Jahr bei knapp 22 Euro. Die Bonner Bürger*innen zahlen für die Leistungen der Stadtreinigung von bonnorange 14 Prozent weniger als der Bundesdurchschnitt", ordnete Kornelia Hülter die neuen Gebührensätze ein.