Die bonnorange AöR wird aufgrund der vorhergesagten Glätte ab Samstag, 10. Januar 2026 um 3 Uhr früh in den Drei-Schicht-Betrieb wechseln und diesen voraussichtlich bis zum Abend am Montag, 12. Januar 2026 aufrechterhalten. Die Bonner Bürger*innen werden gebeten, ihren Verkehrssicherungspflichten als Anlieger*innen auf Gehwegen und Haltestellen des ÖPNV nachzukommen.
Da Glätte vorhergesagt ist, wechselt die bonnorange AöR zum kommenden Samstag in den Drei-Schicht-Betrieb. Das Schneeräumen und Bestreuen auf Strecken der Prioritätsstufe 1 (gefährliche Stellen verkehrswichtiger Straßen, unmittelbare Krankenhauszufahrten, Steigungsstrecken des öffentlichen Personennahverkehrs und Ortsdurchfahrten klassifizierter Straßen) erfolgt dann so lange, bis diese Strecken wieder befahrbar sind. Der Winterdienst auf Strecken der Prioritätsstufe 2 kann erst danach beginnen. Die Einsatzleitung steht dabei im ständigen Austausch mit Polizei, Feuerwehr, Rettungskräften und den Stadtwerken, um die öffentliche Sicherheit sowie bei der Aufrechterhaltung des Personennahverkehrs zu unterstützen.
Abfallsammlung könnte ab Montag nur eingeschränkt erfolgen
Aufgrund von Glätte könnte es insbesondere in Nebenstraßen in Höhenlagen von Bonn dazu kommen, dass Abfallsammelfahrzeuge der bonnorange AöR ab Montag, den 12. Januar 2026 nicht in alle Bereiche einfahren und die Abfallbehälter leeren können. Dazu wird es kommen, wenn anhaltende Glätte oder Schneefall es nicht erlauben, die Prioritätsstufen 2 und 3 zu bedienen. Die bonnorange AöR bittet dann alle betroffenen Bürger*innen, ihre Abfallbehälter am Straßenrand stehen zu lassen. Sobald es die Bedingungen wieder erlauben, werden diese Straßen wieder von der bonnorange AöR angefahren und die Tonnen geleert. Auch die Leerung von Papierkörben und Reinigung unter anderem von Spielplätzen kann dann nur eingeschränkt erfolgen.
Winterdienstpflicht in Bonn
Der Winterdienst im öffentlichen Verkehrsnetz auf gewidmeten Fahrbahnen einschließlich der selbständigen Radwege (Verkehrszeichen Nr. 237), bei getrennten Rad- und Gehwegen (Verkehrszeichen 241) auf dem Radweg sowie auf gekennzeichneten Fußgängerüberwegen (Verkehrszeichen Nr. 350) und wichtigen Fußgängerüberwegen, soweit nicht durch die Straßenreinigungssatzung auf die Grundstückseigentümer*innen übertragen, wird durch die bonnorange AöR im Auftrag der Bundesstadt Bonn auf der Grundlage des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (Straßenreinigungsgesetz NRW), der Straßenreinigungssatzung sowie der einschlägigen Rechtsprechung durchgeführt. Üblicherweise hat die Kommune die Pflicht, den Tagesverkehr zwischen 7 Uhr und 20 Uhr zu sichern.
Die Räumpflicht der reinigungspflichtigen Anlieger*innen besteht in der Zeit von 7 Uhr (sonn- und feiertags 9 Uhr) bis 20 Uhr (bzw. 20:30 Uhr in Geschäftsstraßen mit verlängerter Verkaufszeit). Dabei müssen gefallener Schnee und entstandene Glätte unverzüglich beseitigt werden. In der Nacht gefallener Schnee und entstandene Glätte sind bis 7 Uhr des folgenden Morgens zu beseitigen. Die Räumpflicht beginnt nach Beendigung des Schneefalls. Dabei müssen die Gehwege, die an das Grundstück grenzen, auf einer Breite von 1,50 Metern (bei Gehbahnen ab begehbarem Straßenrand) und bei schmaleren Wegen über die gesamte Breite geräumt bzw. bestreut werden, damit sie sicher passiert werden können. Die bonnorange AöR macht noch einmal darauf aufmerksam, dass die Winterwartung gemäß der Bonner Straßenreinigungssatzung an Haltestellen öffentlicher Verkehrseinrichtungen auf Gehwegen den reinigungspflichtigen Anlieger*innen obliegt. Zum Bestreuen sollten abstumpfende Mittel wie Sand oder Splitt verwendet werden. Salz oder andere auftauende Stoffe dürfen zur Schonung der Umwelt nur bei besonderen Gefahrenlagen verwendet werden.
