Vor den besinnlichen Feiertagen weist das kommunale Entsorgungsunternehmen auf die Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe, der qualifizierten Grünannahmestellen (GAS) sowie des Kundenservice hin. Außerdem erinnert bonnorange an die Regelung, dass Mitarbeitende keine (Geld-) Geschenke, sogenannte „Neujährchen“, annehmen dürfen.
An Heiligabend, Silvester und den sich anschließenden gesetzlichen Feiertagen bleiben die Verwaltung und das Bürgertelefon sowie die beiden Wertstoffhöfe und die GAS geschlossen. Aufgrund der Feiertage verschieben sich außerdem die regulären Termine der Restabfallabfuhr. Die geänderten Abfuhrtage finden die Bonner*innen im Abfallplaner, auf bonnorange.de und in der App. Die Nutzer*innen der 660- und 1.100 Liter-Restabfallgefäße finden eine Übersicht mit den verlegten Abfuhren unter bonnorange.de/abfuhrtermine. Sollte die Kapazität der Grauen Tonne über die Feiertage nicht reichen, können zusätzliche Restabfälle über den Beistellsack von bonnorange entsorgt werden. Die Beistellsäcke können dann einfach am Abfuhrtag am Straßenrand bereitgestellt werden. Mehr Informationen sowie alle Verkaufsstellen sind unter www.bonnorange.de/beistellsaecke zu finden.
Erfahrungsgemäß fallen über die Festtage mehr Abfälle an. Aufgrund des zu erwartenden höheren Aufkommens von Altpapierabfällen durch Bestellungen im Onlinehandel vor Weihnachten weist bonnorange darauf hin, dass Altpapier nicht neben die öffentlichen Container gestellt werden darf. Wenn diese überfüllt sind, sollte auf andere Altpapiercontainer im Bonner Stadtgebiet (www.bonnorange.de/standorte) ausgewichen oder die kostenlose Abgabemöglichkeit an den beiden Wertstoffhöfen der bonnorange AöR genutzt werden. Kartons und Kartonagen sollten außerdem zerkleinert werden, bevor sie in der Tonne oder dem Container landen, sodass das Volumen der Container optimal genutzt werden kann.
Wer Abfälle an Weihnachten und Silvester reduzieren möchte, kann sich von einem „Tipps & Tricks“-Beitrag auf www.bonnorange.de inspirieren lassen. Diesen und viele weitere nützliche Artikel finden die Bonner*innen unter www.bonnorange.de/nachhaltigkeit/tipps-tricks.
Nach den Feiertagen werden die Weihnachtsbäume wieder kostenlos von bonnorange abgeholt. Die Bäume müssen dazu komplett ohne Dekoration bis 6:30 Uhr am Abholtag am Straßenrand platziert werden und dürfen eine Länge von 2 Meter nicht überschreiten. Größere Bäume können zerkleinert zur Abholung bereitgestellt werden. Alternativ können komplett abgeschmückte Bäume kostenlos an den qualifizierten Grünannahmestellen (GAS) in Ückesdorf und Mehlem, den öffentlichen Grüncontainern auf Friedhöfen oder den beiden Werkstoffhöfen abgegeben werden. Hier dürfen die Grünabfälle eine Länge von 1 Meter und einen Durchmesser von 10 Zentimetern nicht überschreiten. Auch die Abfuhrtermine der Weihnachtsbäume sind im gedruckten Abfallplaner, auf www.bonnorange.de/abfuhrtermine oder in der bonnorange-App unter www.bonnorange.de/app zu finden.
„Neujährchen“ sind nicht erlaubt
Manche Bürger*innen möchten sich traditionell in der Weihnachtszeit bei den Mitarbeitenden der Straßenreinigung und Abfallwirtschaft erkenntlich zeigen. Das sogenannte „Neujährchen“ soll als kleines Trinkgeld die geleistete Arbeit honorieren. Aufgrund des seit Jahren geltenden Korruptionsbekämpfungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen ist es Beschäftigten im öffentlichen Dienst allerdings verboten, Geld oder Geschenke, egal wie hoch der Wert ist, anzunehmen. Die bonnorange AöR bittet deshalb um Verständnis, dass die Mitarbeitenden die freundliche Geste zwar sehr schätzen, solche (Geld-) Geschenke aber nicht annehmen dürfen.
Die bonnorange AöR wünscht allen Bonner Bürger*innen frohe Festtage und einen guten und vor allem gesunden Start ins Jahr 2024.